Die bündnisgrüne Fraktion hat im Regionalverband einen eigenen Entwurf einer Resolution zur Vermögensbesteuerung eingebracht – CDU und SPD lehnten es gestern ab, sich im Regionalverband auch nur damit zu befassen. Ähnlich erging es einem Antrag der LINKEN. Dazu erklärt der Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion, Manfred Jost: „Angesichts der Schuldenlast besonders auf kommunaler Ebene plädieren wir für eine moderate Besteuerung großer Vermögen. Auch wenn der Regionalverband keine Kompetenzen auf dem Gebiet der besitzt, steht es ihm allemal zu, auf konkrete Abhilfe im Weg der Einnahmeverbesserungen zu dringen. Ein solches offenes Bekenntnis liegt auch im Interesse der beteiligten Kommunen.
Wir waren gespannt, wie sich die anderen Fraktionen in den Vorberatungen im Regionalverbandsausschuss dazu stellen. Einem bereits vorliegenden Entwurf der LINKEn konnten wir uns nicht anschließen: Zum einen wird darin Bezug genommen auf eine Bundesratsinitiative, die es noch gar nicht gibt, zum anderen halten wir den darin erwähnten Satz von 5% für konfiskatorisch. In Zeiten extrem niedriger Renditen am Geldmarkt entspricht dieser Satz einer Belastung der laufenden Erträge von mehreren hundert Prozent. Das hätte auch vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand.
Vertreter der CDU lehnten es indes aus formalen – und wie wir meinen: fadenscheinigen – Gründen ab, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen: Es bestehe hier ein „Befassungsverbot“, hieß es. Ihre Fraktion stimmte zusammen mit der SPD für die Absetzung von der Tagesordnung. Die Haltung der SPD, von der keine inhaltliche Stellungnahme zu vernehmen war, empfinden wir dabei als besonders peinlich. Es zeigt sich, dass sie auch im Saarbrücker Schloss vollständig unter dem Scheffel der CDU steht. Dies ist umso beschämender, als sich ihr Kanzlerkandidat und auch der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas immer wieder für eine Vermögensteuer stark gemacht haben. Immerhin wissen wir jetzt besser Bescheid, was von solchen Ankündigungen in Großen Koalitionen übrig bleibt.“
Anhang:
Resolution zum Schuldenabbau durch moderate Besteuerung großer Vermögen (Entwurf)
Die Regionalversammlung möge beschließen:
Die Regionalversammlung Saarbrücken unterstützt Forderungen nach einer angemessenen Beteiligung der Besitzer großer Vermögen an der Sanierung der Staatsfinanzen – ergänzend zu den Sparbemühungen aller Gebietskörperschaften. Eine höhere Belastung Wohlhabender ist angesichts der Schuldenlast der öffentlichen Haushalte und entsprechend eingeengter Handlungsspielräume auf allen Ebenen notwendig und berechtigt.
Gleichviel ob die Beteiligung Wohlhabender mittelfristig in Form der Erhebung einer Vermögensteuer oder zunächst in Form der Erhebung einer befristeten Vermögensabgabe erfolgt, müssen entsprechende Einnahmen mit dazu verwendet werden, die desolate finanzielle Situation der Länder und insbesondere der Kommunen zu verbessern.
Die Steuerbelastung sollte allerdings moderat ausfallen und im Regelfall die Entrichtung der Steuer aus laufenden Erträgen erlauben. Unbillige Härten sind durch Gewähr entsprechender Freibeträge für Privatpersonen und Unternehmen zu vermeiden.
Begründung
Auch wenn es richtig ist, dass der Regionalverband keine Kompetenzen auf dem Gebiet der Besteuerung besitzt, steht es ihm – auch im Interesse der beteiligten notleidenden Kommunen – zu, auf Abhilfe im Weg der Einnahmeverbesserungen durch Steuererhebung zu dringen.
Die Belastung von Vermögen ist in Deutschland im internationalen Vergleich niedrig und bietet Spielraum für Einnahmeerhöhungen, ohne die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu gefährden. Das sieht unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung so, und auch die OECD empfiehlt Deutschland, die vermögensbezogene Besteuerung zu verstärken.
Ein Abbau der Verschuldung über den offenen, transparenten Weg der Erhebung von Vermögensteuern oder –abgaben ist gegenüber der Alternative einer kalten, inflatorischen Entschuldung allemal vorzuziehen.