24.08.2011 | Bündnisgrüne im Regionalverband gegen Satzungsrecht und Pauschalierung bei Kosten der Unterkunft 21. Oktober 201414. Februar 2019 Manfred Jost, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion im Regionalverband, warnt die Landesregierung vor der Einführung eines kommunalen Satzungsrechts oder gar einer Pauschalierung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Es drohe eine Sozialpolitik nach Kassenlage – zu Lasten der Ärmsten in den armen Kommunen. Statt der erhofften Einsparungen sei mit bürokratischem Aufwand und einer Prozesslawine zu rechnen. Die Regionalversammlung wird aufgefordert, sich gegen eine solche Regelung auszusprechen.Mit dem vom Bundestag am 25.02.2011 verabschiedeten Hartz IV-Kompromiss wurde auch das umstrittene kommunale Satzungsrecht beschlossen. Je nach Landesgesetz können Kommunen und Kommunalverbände nun per Satzung festlegen, welche Unterkunftskosten angemessen sind. Die Länder können die Kommunen sogar ermächtigen, die Unterkunftskosten zu pauschalieren. Der Fraktionsvorsitzende Manfred Jost erklärt dazu: „Damit droht Sozialpolitik nach Kassenlage. Leidtragende wären die Langzeitarbeitslosen und die anderen Leistungsempfänger in den ärmeren Kommunen – die kommunalen Sparzwänge hierzulande könnten zu Leistungseinschränkungen zwingen. Zum andern gibt es schlicht keinen objektiven Maßstab dafür, welche Unterhaltskosten angemessen sind. Zwischen den Umlandgemeinden und der Kernstadt, aber auch innerhalb der Stadt Saarbrücken bestehen krasse Unterschiede in den Wohnkosten. Auch die Umstände des Einzelfalls sind zu betrachten. Ich kann mir keine allgemeinverbindliche Satzung vorstellen, die das angemessen berücksichtigte. So werden auch die Heizkosten je nach Alter und Zustand der Wohnung differieren. Und wie will etwa der Mieter einer Altbauwohnung mit drei Metern Deckenhöhe seine Heizkosten effektiv auf ein Normalniveau drücken?Damit besteht die Gefahr, dass unter dem Spardiktat massenhaft rechtswidrige Satzungen erlassen werden, zumal auch innerhalb der Regelungen des SGB II Konflikte bestehen. Hier ist eine wahre Prozesslawine zu befürchten. Darüber hinaus verstärkte sich wohl die ohnehin vorhandene Tendenz zur Ghettobildung – zur Konzentration der Ärmsten in bestimmten Stadtteilen. Es drohen echte Teufelskreise nach US-amerikanischem Muster. Wir von Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband appellieren deshalb an die Landesregierung, von ihrer neuen Gesetzgebungskompetenz weisen Gebrauch zu machen – das heißt von solchen Satzungsregelungen und Pauschalierungen Abstand zu nehmen. Eine entsprechende Resolution wollen wir in der Regionalversammlung einbringen.“