GRÜNE begrüßen Abberufung des umstrittenen Geschäftsführers der SHG-Klinik Völklingen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Regionalversammlung begrüßt die Entscheidung des SHG-Aufsichtsrats, Prof. Adolph mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit für die Völklinger SHG-Kliniken zu entziehen. Diese längst überfällige Maßnahme war nach Ansicht der GRÜNEN notwendig, um weiteren Schaden von der Klinik, den Mitarbeitenden und der Geschäftsführung selbst abzuwenden.

„Die Entscheidung des Aufsichtsrats war unumgänglich und musste jetzt endlich fallen, wir hoffen, dass jetzt zeitnah Gespräche mit den Mitarbeitenden stattfinden, die bereits gekündigt haben, und die eine oder andere Entscheidung vielleicht noch einmal revidiert wird“, erklärt Anne Lahoda, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in der Regionalversammlung. „Krankenhäuser stehen zweifellos unter enormem wirtschaftlichem Druck, und Veränderungen sind notwendig. Doch gerade in Zeiten des Fachkräftemangels muss ein Transformationsprozess in enger Abstimmung mit dem Personal erfolgen. Kommunikation auf Augenhöhe ist hier kein nice to have, sondern Grundvoraussetzung für den Erfolg.“

Die GRÜNEN-Fraktion betont, dass die im Gesundheitssektor tätigen Menschen der wichtigste Erfolgsfaktor sind. Ohne ihre Expertise und ihr Engagement ist eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nicht möglich. Deshalb müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Veränderungsprozessen von Anfang an eingebunden werden.

„Wir setzen auf die konsequente Fortführung der bereits begonnenen Mediation und eine gründliche Aufarbeitung der in Völklingen entstandenen Konflikte“, so Lahoda weiter. „Nur so können die notwendigen Lehren gezogen und Konsequenzen für die Zukunft abgeleitet werden.“

Die GRÜNEN-Fraktion weist darauf hin, dass nun sorgfältig beobachtet werden müsse, ob die personelle Veränderung ausreicht, um das Arbeitsklima in der SHG-Klinik Völklingen nachhaltig zu verbessern, weitere Kündigungen zu verhindern und die notwendige Sanierung fortzusetzen.
„Eine umfassende Aufarbeitung muss klären, wer welche Verantwortung trägt. Die heutige Entscheidung kann nur ein erster Schritt sein – so etwas darf nicht wieder vorkommen“, mahnt Lahoda und nimmt dabei auch den Aufsichtsrat und seine Vorsitzende nicht aus.
„Gerade wenn Sanierungsprozesse anstehen, sind die Aufsichtsorgane gut beraten, diese engmaschig zu begleiten und dabei nicht ausschließlich die betriebswirtschaftlichen Faktoren im Blick zu behalten, sondern auch die Belange der Beschäftigten. Wir erwarten, dass  der Aufsichtsrat künftig seine Hausaufgaben macht und den nötigen Weitblick bei Personalentscheidungen an den Tag legt.“