Die Regionalversammlung hat heute die von der Grünen-Fraktion initiierte Richtlinie zur Förderung von beruflichen Betreuern beschlossen. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Betreuungslandschaft im Regionalverband unternommen. Die Richtlinie sieht vor, dass angehende Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer eine einmalige Förderung in Höhe von 500 Euro für die Kosten des erforderlichen Sachkundelehrgangs erhalten können.
Die demografische Entwicklung in der Betreuungslandschaft des Regionalverbands Saarbrücken zeigt alarmierende Tendenzen: Über ein Drittel der rund 100 aktiven Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ist bereits über 60 Jahre alt, mehr als 20 Prozent haben das 65. Lebensjahr überschritten. Gleichzeitig erschwert der allgemeine Fachkräftemangel die Gewinnung neuer qualifizierter Betreuungskräfte.
„Mit unserer Initiative begegnen wir aktiv dem demografischen Wandel in diesem wichtigen Berufsfeld“, erklärt Anne Lahoda, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion in der Regionalversammlung. „Die Förderrichtlinie schafft konkrete Anreize zur Qualifizierung neuer Berufsbetreuerinnen und -betreuer und stärkt damit die Selbstbestimmung von Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.“
Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 70 Prozent der übernommenen Betreuungsfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Saarbrücken stammen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Fördermittel direkt der lokalen Bevölkerung zugutekommen.
„Die berufliche Betreuung ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die hohe fachliche Kompetenz erfordert“, betont Santino Klos, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Mit der finanziellen Unterstützung des Qualifizierungsprozesses erleichtern wir den Einstieg in dieses gesellschaftlich wertvolle Berufsfeld und entlasten gleichzeitig den Regionalverband von potenziellen Folgekosten.“
Hintergrund der Initiative ist die Tatsache, dass bei einem Mangel an übernahmebereiten Berufsbetreuerinnen und -betreuern die Betreuungsbehörde des Regionalverbands selbst als Betreuer bestellt werden müsste, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Die nun beschlossene Förderrichtlinie stellt somit nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme dar.