02.04.2014 | Frauenbeauftragte: Bündnisgrüne gegen Änderung des Auswahlverfahrens

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen in der Regio­nal­ver­samm­lung kri­ti­siert den Vor­schlag der Lin­ken und ande­rer, bei der Bestim­mung der kom­mu­na­len Frau­en­be­auf­trag­ten im Lan­des­gleich­stel­lungs­ge­setz (LGG) zwin­gend und über­all die Wahl durch die Beleg­schaft vor­zu­schrei­ben. Das wer­de den Auf­ga­ben, die die Frau­en­be­auf­trag­te etwa im Regio­nal­ver­band zu erfül­len habe, nicht gerecht. Dazu erläu­tert die stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de und ehren­amt­li­che Bei­geord­ne­te, Ger­trud Schmidt:

„Das LGG muss natür­lich novel­liert wer­den und dar­an wird gera­de gear­bei­tet. Aber es wäre nicht im Sin­ne einer bes­se­ren Gleich­be­rech­ti­gung, kom­mu­na­le Frau­en­be­auf­trag­te in Zukunft gene­rell direkt von der Beleg­schaft wäh­len zu las­sen. Man kann die­ses Amt nicht mit der Funk­ti­on in klei­ne­ren Ver­wal­tungs­ein­hei­ten ver­glei­chen wie die Lin­ke das ver­sucht. Dazu sind die Auf­ga­ben, die hier zu erfül­len sind, zu kom­plex. Die Beauf­trag­te nimmt zusätz­lich zu den inter­nen auch ver­wal­tungs­exter­ne Auf­ga­ben wahr, die zu mehr Gleich­stel­lung in den Kom­mu­nen des Regio­nal­ver­ban­des füh­ren sol­len. Bei­spiel­haft sind im Regio­nal­ver­band die zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen, Pro­gram­me, Gesund­heits­ta­ge u.ä. zu nen­nen, die eine star­ke, nach außen gerich­te­te Funk­ti­on haben und in die­ser Funk­ti­on auch deut­lich wahr­ge­nom­men wer­den. Die­sen zusätz­li­chen Aspek­ten trägt das Gesetz dadurch Rech­nung, dass im Sin­ne des Ver­fas­sungs­auf­trags die kom­mu­na­le Frau­en­be­auf­trag­te direkt dem Ver­wal­tungs­ober­haupt, also dem Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor, unter­stellt ist. Der Gesetz­ge­ber bringt mit die­ser spe­zi­el­len Kon­struk­ti­on des Amtes der kom­mu­na­len Frau­en­be­auf­trag­ten unter ande­rem zum Aus­druck, dass spe­zi­el­le Qua­li­fi­ka­tio­nen für das Amt erfor­der­lich sind, die nur in einem regu­lä­ren Bewer­bungs- und Aus­wahl­ver­fah­ren zu klä­ren sind. Wir hal­ten daher nichts davon, die Geset­zes­la­ge für alle an die­ser Stel­le ändern zu wol­len. Mit feh­len­der Mit­be­stim­mung hat die jetzt bestehen­de Rege­lung jeden­falls nichts zu tun.“