02.04.2014 | Frauenbeauftragte: Bündnisgrüne gegen Änderung des Auswahlverfahrens

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Regionalversammlung kritisiert den Vorschlag der Linken und anderer, bei der Bestimmung der kommunalen Frauenbeauftragten im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zwingend und überall die Wahl durch die Belegschaft vorzuschreiben. Das werde den Aufgaben, die die Frauenbeauftragte etwa im Regionalverband zu erfüllen habe, nicht gerecht. Dazu erläutert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und ehrenamtliche Beigeordnete, Gertrud Schmidt:

„Das LGG muss natürlich novelliert werden und daran wird gerade gearbeitet. Aber es wäre nicht im Sinne einer besseren Gleichberechtigung, kommunale Frauenbeauftragte in Zukunft generell direkt von der Belegschaft wählen zu lassen. Man kann dieses Amt nicht mit der Funktion in kleineren Verwaltungseinheiten vergleichen wie die Linke das versucht. Dazu sind die Aufgaben, die hier zu erfüllen sind, zu komplex. Die Beauftragte nimmt zusätzlich zu den internen auch verwaltungsexterne Aufgaben wahr, die zu mehr Gleichstellung in den Kommunen des Regionalverbandes führen sollen. Beispielhaft sind im Regionalverband die zahlreichen Veranstaltungen, Programme, Gesundheitstage u.ä. zu nennen, die eine starke, nach außen gerichtete Funktion haben und in dieser Funktion auch deutlich wahrgenommen werden. Diesen zusätzlichen Aspekten trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass im Sinne des Verfassungsauftrags die kommunale Frauenbeauftragte direkt dem Verwaltungsoberhaupt, also dem Regionalverbandsdirektor, unterstellt ist. Der Gesetzgeber bringt mit dieser speziellen Konstruktion des Amtes der kommunalen Frauenbeauftragten unter anderem zum Ausdruck, dass spezielle Qualifikationen für das Amt erforderlich sind, die nur in einem regulären Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu klären sind. Wir halten daher nichts davon, die Gesetzeslage für alle an dieser Stelle ändern zu wollen. Mit fehlender Mitbestimmung hat die jetzt bestehende Regelung jedenfalls nichts zu tun.“