04.03.2011 | Hartz IV-Kompromiss: Grüne im Regionalverband warnen vor Sozialpolitik nach Kassenlage

Man­fred Jost, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Regio­nal­ver­band bewer­tet die Aus­wir­kun­gen des Hartz IV-Kom­pro­mis­ses auf die Finan­zen des Regio­nal­ver­bands als durch­aus zwei­schnei­dig: „Die schritt­wei­se Über­nah­me der Kos­ten der Grund­si­che­rung durch den Bund bedeu­tet zwar eine längst über­fäl­li­ge Ent­las­tung der Kom­mu­nen und des Regio­nal­ver­bands. Über­se­hen wird aber, dass bei der Neu­re­ge­lung Kon­flik­te aller Art vor­pro­gram­miert sind. Es darf nicht soweit kom­men, dass Sozi­al­po­li­tik nach Kas­sen­la­ge betrie­ben wird. Denn die gin­ge auf Kos­ten der jeweils Schwächs­ten – der armen Kom­mu­nen und der Lang­zeit­ar­beits­lo­sen.“   
Der Bun­des­an­teil an den Kos­ten der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung steigt von der­zeit 16% auf 45% im Jahr 2012, 75% im Jahr 2013 und schließ­lich 100% im Jahr 2014. Man­fred Jost: „Für den Regio­nal­ver­band bedeu­tet das – über den Dau­men gepeilt – eine Ent­las­tung um etwa sechs Mil­lio­nen Euro im nächs­ten Jahr, 13 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2013 und 19 Mil­lio­nen im Jahr 2014. Gegen­fi­nan­ziert wird die Ent­las­tung aber durch eine ent­spre­chen­de Strei­chung des Zuschus­ses an die Bun­des­agen­tur für Arbeit. De fac­to finan­zie­ren also die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer die­se Ent­las­tung über ihre Bei­trags­sät­ze. Ob die Mit­tel des Bil­dungs­pa­kets für Kin­der bedarfs­ge­recht und kos­ten­de­ckend aus­fal­len bleibt abzu­war­ten – Zwei­fel sind aber ange­bracht: Schließ­lich sind die­se an die Kos­ten der Unter­kunft gekop­pelt. Das scheint nicht beson­ders sinn­voll.“
Künf­ti­ge Stei­ge­run­gen bei den Kos­ten der Unter­kunft wer­den hin­ge­gen nach wie vor über­wie­gend von den Kom­mu­nen getra­gen wer­den müs­sen. Hier bah­nen sich Man­fred Jost zufol­ge Kon­flik­te an: „Mit der Novel­le wur­de auch das hoch­pro­ble­ma­ti­sche kom­mu­na­le Sat­zungs­recht beschlos­sen. Je nach Lan­des­ge­setz sol­len Gemein­de­ver­bän­de künf­tig per Sat­zung fest­le­gen kön­nen, wel­che Unter­kunfts­kos­ten ange­mes­sen sind. Die Län­der kön­nen die Kom­mu­nen auch ermäch­ti­gen, die Unter­kunfts­kos­ten künf­tig zu pau­scha­lie­ren. Damit droht zum einen eine Sozi­al­po­li­tik nach Kas­sen­la­ge: Leid­tra­gen­de wären die Lang­zeit­ar­beits­lo­sen in den ärme­ren Kom­mu­nen – die kom­mu­na­len Spar­zwän­ge hier­zu­lan­de könn­ten zu Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen zwin­gen. Zum andern gibt es kei­nen objek­ti­ven Maß­stab dafür, wel­che Unter­halts­kos­ten ange­mes­sen sind. Hier ist eine wah­re Pro­zess­la­wi­ne zu befürch­ten. Wir von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Regio­nal­ver­band appel­lie­ren an die Lan­des­re­gie­rung, von ihrer Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz kei­nen Gebrauch zu machen.“