04.03.2011 | Hartz IV-Kompromiss: Grüne im Regionalverband warnen vor Sozialpolitik nach Kassenlage

Manfred Jost, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband bewertet die Auswirkungen des Hartz IV-Kompromisses auf die Finanzen des Regionalverbands als durchaus zweischneidig: „Die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund bedeutet zwar eine längst überfällige Entlastung der Kommunen und des Regionalverbands. Übersehen wird aber, dass bei der Neuregelung Konflikte aller Art vorprogrammiert sind. Es darf nicht soweit kommen, dass Sozialpolitik nach Kassenlage betrieben wird. Denn die ginge auf Kosten der jeweils Schwächsten – der armen Kommunen und der Langzeitarbeitslosen.“   
Der Bundesanteil an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt von derzeit 16% auf 45% im Jahr 2012, 75% im Jahr 2013 und schließlich 100% im Jahr 2014. Manfred Jost: „Für den Regionalverband bedeutet das – über den Daumen gepeilt – eine Entlastung um etwa sechs Millionen Euro im nächsten Jahr, 13 Millionen Euro im Jahr 2013 und 19 Millionen im Jahr 2014. Gegenfinanziert wird die Entlastung aber durch eine entsprechende Streichung des Zuschusses an die Bundesagentur für Arbeit. De facto finanzieren also die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Entlastung über ihre Beitragssätze. Ob die Mittel des Bildungspakets für Kinder bedarfsgerecht und kostendeckend ausfallen bleibt abzuwarten – Zweifel sind aber angebracht: Schließlich sind diese an die Kosten der Unterkunft gekoppelt. Das scheint nicht besonders sinnvoll.“
Künftige Steigerungen bei den Kosten der Unterkunft werden hingegen nach wie vor überwiegend von den Kommunen getragen werden müssen. Hier bahnen sich Manfred Jost zufolge Konflikte an: „Mit der Novelle wurde auch das hochproblematische kommunale Satzungsrecht beschlossen. Je nach Landesgesetz sollen Gemeindeverbände künftig per Satzung festlegen können, welche Unterkunftskosten angemessen sind. Die Länder können die Kommunen auch ermächtigen, die Unterkunftskosten künftig zu pauschalieren. Damit droht zum einen eine Sozialpolitik nach Kassenlage: Leidtragende wären die Langzeitarbeitslosen in den ärmeren Kommunen – die kommunalen Sparzwänge hierzulande könnten zu Leistungseinschränkungen zwingen. Zum andern gibt es keinen objektiven Maßstab dafür, welche Unterhaltskosten angemessen sind. Hier ist eine wahre Prozesslawine zu befürchten. Wir von Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband appellieren an die Landesregierung, von ihrer Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch zu machen.“