06.03.2014 | Windenergie: Angebliche Abstandsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sind frei erfunden

Mit Blick auf die emo­tio­nal geführ­te Dis­kus­si­on um die Aus­wei­sung von Poten­ti­al­flä­chen für Wind­kraft­an­la­gen im Regio­nal­ver­band  warnt die stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de und ehren­amt­li­che Bei­geord­ne­te der Bünd­nis­grü­nen im Saar­brü­cker Schloss, Ger­trud Schmidt,  vor der unkri­ti­schen Über­nah­me von frag­wür­di­gen Befun­den:  „Es han­delt sich bei Wind­rä­dern um indus­tri­el­le Anla­gen zur Ener­gie­um­wand­lung, die wie alle sol­chen Anla­gen mit Beein­träch­ti­gun­gen für Mensch und Natur ver­bun­den sind. Beden­ken der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind daher ernst zu neh­men. In die Debat­te mischen sich aber auch Argu­men­te, die einer kri­ti­schen Prü­fung nicht Stand hal­ten. So wird etwa regel­mä­ßig auf angeb­li­che Emp­feh­lun­gen der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) ver­wie­sen,  nach denen bei Wind­kraft­an­la­gen ein Min­dest­ab­stand von 2.000 Metern zur Wohn­be­bau­ung ein­zu­hal­ten sei. Grund sei, dass von die­sen Anla­gen Emis­sio­nen von unhör­ba­rem, aber den­noch gesund­heits­schäd­li­chem „Infra­schall“ aus­gin­gen. Die angeb­li­chen Emp­feh­lun­gen sind aber offen­bar frei erfun­den:  Die baden-würt­tem­ber­gi­sche Lan­des­an­stalt für Umwelt, Mes­sun­gen und Natur­schutz hat  sich bei der WHO aus­drück­lich nach sol­chen Emp­feh­lun­gen erkun­digt. Ihr wur­de von der Orga­ni­sa­ti­on „mit Schrei­ben vom 22.03.2013 mit­ge­teilt, dass sie weder Richt­li­ni­en spe­zi­ell für Lärm von Wind­ener­gie­an­la­gen noch Emp­feh­lun­gen zu Abstän­den zwi­schen Wind­ener­gie­an­la­gen und Wohn­be­bau­ung ver­öf­fent­licht hat.“ Es gebe zwar Emp­feh­lun­gen zum nächt­li­chen Lärm („Night Noi­se Gui­de­lines for Euro­pe“ aus dem Jahr 2009). Die emp­foh­le­nen Außen­pe­gel von 40 dB(A) ent­sprä­chen aber durch­aus der bun­des­deut­schen „Tech­ni­schen Anlei­tung Lärm“, der auch Wind­kraft­an­la­gen unter­lie­gen (http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/229949/ ). Nach Ein­schät­zung der Lan­des­an­stalt fin­den sich auch ansons­ten für gesund­heit­li­che Schä­den durch von Wind­kraft­an­la­gen erzeug­ten Infra­schall kei­ne ech­ten wis­sen­schaft­li­chen Bele­ge. Ein­schlä­gi­ge Arbei­ten wie­sen gra­vie­ren­de Erhe­bungs­män­gel und pro­ble­ma­ti­sche Metho­dik auf. Wie ein­gangs gesagt müs­sen Beden­ken der Men­schen ernst genom­men wer­den. Wir soll­ten uns aber davor hüten, mit unge­prüf­ten Mel­dun­gen aus dem Inter­net Ängs­te zu erzeu­gen. Wer will, fin­det im Inter­net angeb­li­che Bewei­se für alles. Ad hoc auf­ge­stell­te Behaup­tun­gen fin­den rasch Ver­brei­tung und gel­ten allein durch ste­te Wie­der­ho­lung schließ­lich als erwie­sen. Hier hilft nur, kri­tisch nach­zu­fra­gen und wenn nötig fal­sche Behaup­tun­gen zu korrigieren.“