09.10.2012 | Bündnisgrüne fordern Kita-Gipfel im Regionalverband – Peter Gillo steuert sehenden Auges auf Klagewelle zu

Den Absichtserklärungen des Regionalverbandsdirektors (SZ vom 09.10) zum Trotz droht dem Regionalverband im nächsten Jahr ein erheblicher Mangel an Kita-Plätzen – und damit eine Welle von Schadensersatzansprüchen betroffener Eltern. Ab 1. August 2013 gilt deren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Die Fragen der bündnisgrünen Fraktion nach der Größenordnung der Ansprüche blieben indes im Wesentlichen unbeantwortet, ebenso wie die nach möglichen Abhilfen.
Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Körner, erklärt dazu: „Regionalverbandsdirektor Gillo steuert sehenden Auges auf eine Klagewelle betroffener Eltern zu. Selbst nach den optimistischen  Rechnungen des Regionalverbands, wonach zu den 1155 vorhandenen Plätzen noch 400 dazukommen sollen und 500 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern zur Verfügung stehen, fehlen noch 456 Krippenplätze bis zur angepeilten Zahl von 2513 Plätzen. Und es handelt sich bereits bei dieser Zielgröße um eine grobe Bedarfsschätzung. Auch wenn sie erreicht würde, sind Klagen von Eltern, die keine Plätze für ihre Kinder bekommen, keineswegs ausgeschlossen.
Eine entsprechende Anfrage unserer Fraktion nach möglichen Schadensersatzforderungen blieb im Grunde unbeantwortet. Nahezu durchgehend wurde auf Allgemeinplätze verwiesen. Es fällt dabei besonders unangenehm auf, dass Herr Gillo sich an konservative Beschwichtigungsversuche annähert: Mit Verweis auf Betreuungsgeld, Verschiebung und die Senkung von Standards wird bereits jetzt nach Gründen gesucht, den Rechtsanspruch aufzuweichen. Stattdessen ist der Regionalverbandsdirektor aufgefordert, die noch in der Amtszeit von Bildungsminister Klaus Kessler durchgesetzten massiven Mittelaufstockungen für den Kita-Ausbau auch zeitnah zu nutzen und umzusetzen.
Herr Gillo sollte nun die Situation ungeschönt darstellen und die Beteiligten im Regionalverband an einen Tisch holen. Ein regionaler Krippengipfel mit Vertretern des Regionalverbands, der Kommunen und allen betroffenen Trägern muss die Bedarfslücke auf die einzelnen Kommunen herunterbrechen und konkrete Zielvereinbarungen zur Schließung der Lücke erarbeiten. Es drohen sonst erhebliche Kosten, die zwar zunächst der Regionalverband als Träger der Jugendhilfe aufzubringen hätte, die aber letztlich via Umlage bei den beteiligten Kommunen landen. Statt den Kopf in den Sand zu stecken und sich „vorsorglich“ schon einmal gegenseitig für die Misere verantwortlich zu machen, muss jetzt gehandelt werden.“