11.07.2011 | Immer neue Pannen und Lücken beim Bildungs- und Teilhabepaket – Grüne im Schloss gegen Diskriminierung von Flüchtlingskindern

Bei der Ver­ga­be von Mit­teln des so genann­ten Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets wer­den immer neue Ver­fah­rens­män­gel, Unklar­hei­ten und Lücken offen­bar. Dies betrifft auch, aber nicht nur Falschaus­künf­te und unkla­re Zustän­dig­kei­ten in der Ver­wal­tung, unter denen Antrag­stel­ler zu lei­den haben (Saar­brü­cker Zei­tung vom 11.07., S. B2).
Nicht zufrie­den stel­lend gere­gelt ist nach Auf­fas­sung von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Regio­nal­ver­band auch die Behand­lung von Flücht­lings­kin­dern. So heißt es aus Ver­wal­tungs­krei­sen, auf „Grund­leis­tungs­emp­fän­ger“ nach §3 Asylbewerberleistungs¬gesetz (Asyl­bLG) sei­en „Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen im Bereich des SGB II und SGB XII“ nicht zu über­tra­gen. Sprich: Flücht­lings­kin­der haben kei­nen Anspruch auf Mit­tel des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets.
Zumin­dest gel­te dies für eine „Über­gangs­pha­se, bis die Über­prü­fung des ASyl­bLG durch die Bun­des­re­gie­rung abge­schlos­sen ist“. Immer­hin sei bei Bedarf eine Ein­zel­fall­prü­fung vor­zu­neh­men. Dem Ver­neh­men nach kom­men bedürf­ti­ge Kin­der im Regio­nal­ver­band so zumin­dest in den Genuss des so genann­ten „Schul­star­ter­pa­kets“.
Dazu äußert sich Man­fred Jost, der Vor­sit­zen­de der Grü­nen-Frak­ti­on im Regio­nal­ver­band: „Wir hal­ten es für recht­lich pro­ble­ma­tisch und nicht gerecht­fer­tigt, Flücht­lings­kin­dern den Zugang zu sol­chen Maß­nah­men nicht in vol­lem Umfang zu gewäh­ren. Dies stellt unse­res Erach­tens einen Ver­stoß gegen die Kin­der­rech­te­kon­ven­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen dar.  Dar­in erkennt auch Deutsch­land das Recht aller Kin­der auf Bil­dung und Aus­bil­dung auf der Grund­la­ge von Chan­cen­gleich­heit an. Wir sehen hier ele­men­ta­re Grund­sät­ze der Gerech­tig­keit ver­letzt. Meh­re­re deut­sche Kom­mu­nen haben inzwi­schen für Flücht­lings­kin­der den voll­um­fäng­li­chen Zugang zum Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket garan­tiert. Dar­an soll­te sich der Regio­nal­ver­band ein Bei­spiel neh­men.“
Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen hat Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor Gil­lo in einer schrift­li­chen Anfra­ge um Aus­kunft dar­über gebe­ten,
-    wie es zu den im Arti­kel der Saar­brü­cker Zei­tung geschil­der­ten Falschaus­künf­ten über Rechts­la­ge und Zustän­dig­kei­ten kom­men konn­te und wel­che Maß­nah­men ergrif­fen wur­den, um sol­che Miss­stän­de zu behe­ben,
-    wie die Ver­ga­be von Mit­teln des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pra­xis an Flücht­lings­kin­der durch den Regio­nal­ver­bands gehand­habt wird und wel­che Mög­lich­kei­ten der Ver­bes­se­rung hier bestehen – nach dem Vor­bild etwa Pots­dams oder Ber­lins,
-    ob und wann im Rah­men besag­ter Über­prü­fung des ASyl­bLG durch die Bun­des­re­gie­rung mit Ver­bes­se­run­gen der Situa­ti­on von Flücht­lings­kin­dern zu rech­nen ist.