11.09.2014 | Grüne im Schloss fordern dezentrale Regionalstadt

Anläss­lich der jüngs­ten Bericht­erstat­tung der Saar­brü­cker Zei­tung zu den Fol­gen des demo­gra­phi­schen Wan­dels im Regio­nal­ver­band Saar­brü­cken bekräf­ti­gen die Grü­nen im Schloss ihre For­de­rung nach einer „dezen­tra­len Regio­nal­stadt“. Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen Frak­ti­on im Regio­nal­ver­band, Man­fred Jost, erklärt hierzu:

„In fast allen Kom­mu­nen inner­halb des Regio­nal­ver­bands gehen die Ein­woh­ner­zah­len zurück. Wäh­rend bei sei­ner Grün­dung im Jahr 1974 noch 400.000 Men­schen im Regio­nal­ver­band leb­ten, wer­den es im Jahr 2030 weni­ger als 300.000 sein. Das bedeu­tet, die Finan­zie­rung der auf die heu­ti­gen Ver­hält­nis­se aus­ge­leg­ten Ver­wal­tungs­struk­tu­ren muss in Zukunft von einem Vier­tel weni­ger Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern getra­gen wer­den. Hin­zu kommt die ohne­hin schon finan­zi­ell ange­spann­te Haus­halts­la­ge vie­ler Kom­mu­nen und des Regio­nal­ver­ban­des. Daher set­zen die Grü­nen in Regio­nal­ver­samm­lung sich schon seit Jah­ren für Büro­kra­tie­ab­bau und eine Ent­las­tung der Kom­mu­nen ein. Sie for­dern eine Struk­tur­re­form und haben dazu bereits 2006 ihr Kon­zept der „dezen­tra­len Regio­nal­stadt“ vor­ge­stellt, in der sich die Zustän­dig­kei­ten stär­ker als bis­her an den Grund­sät­zen der Sub­si­dia­ri­tät und der Wirt­schaft­lich­keit aus­rich­ten. Die Grü­ne Frak­ti­on ist über­zeugt, dass sich mit ver­bes­ser­ter inter­kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit vie­le Syn­er­gien nut­zen las­sen und kom­mu­na­le Auf­ga­ben zusam­men­ge­fasst wer­den kön­nen, und zwar ohne Ver­lus­te bei der Bür­ger­nä­he und ohne Abstri­che bei der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung. Ins­be­son­de­re im Bereich der nach­hal­ti­gen Ener­gie­ver­sor­gung und der Wirt­schafts­för­de­rung steckt gro­ßes Poten­zi­al zur Zusam­men­ar­beit. Eine Struk­tur­re­form wür­de hier drin­gend benö­tig­te Mit­tel frei­set­zen, um die Leis­tun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu ver­bes­sern. Bei sol­chen Ver­än­de­run­gen muss aber immer der Grund­satz der Bür­ger­be­tei­li­gung gel­ten. Nur wenn die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger von Beginn an und umfas­send ein­ge­bun­den wer­den und Ent­schei­dun­gen trans­pa­rent sind, gelingt eine Reform.“