12.10.2012 | Bündnisgrüne Resolution zur Vermögensbesteuerung aus fadenscheinigen Gründen abgeschmettert

Die bünd­nis­grü­ne Frak­ti­on hat im Regio­nal­ver­band einen eige­nen Ent­wurf einer Reso­lu­ti­on zur Ver­mö­gens­be­steue­rung ein­ge­bracht – CDU und SPD lehn­ten es ges­tern ab, sich im Regio­nal­ver­band auch nur damit zu befas­sen. Ähn­lich erging es einem Antrag der LINKEN. Dazu erklärt der Vor­sit­zen­de der bünd­nis­grü­nen Frak­ti­on, Man­fred Jost: „Ange­sichts der Schul­den­last beson­ders auf kom­mu­na­ler Ebe­ne plä­die­ren wir für eine mode­ra­te Besteue­rung gro­ßer Ver­mö­gen. Auch wenn der Regio­nal­ver­band kei­ne Kom­pe­ten­zen auf dem Gebiet der besitzt, steht es ihm alle­mal zu, auf kon­kre­te Abhil­fe im Weg der Ein­nah­me­ver­bes­se­run­gen zu drin­gen. Ein sol­ches offe­nes Bekennt­nis liegt auch im Inter­es­se der betei­lig­ten Kom­mu­nen.
Wir waren gespannt, wie sich die ande­ren Frak­tio­nen in den Vor­be­ra­tun­gen im Regio­nal­ver­bands­aus­schuss dazu stel­len. Einem bereits vor­lie­gen­den Ent­wurf der LIN­KEn konn­ten wir uns nicht anschlie­ßen: Zum einen wird dar­in Bezug genom­men auf eine Bun­des­rats­in­itia­ti­ve, die es noch gar nicht gibt, zum ande­ren hal­ten wir den dar­in erwähn­ten Satz von 5% für kon­fis­kato­risch. In Zei­ten extrem nied­ri­ger Ren­di­ten am Geld­markt ent­spricht die­ser Satz einer Belas­tung der lau­fen­den Erträ­ge von meh­re­ren hun­dert Pro­zent. Das hät­te auch vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt kei­nen Bestand.
Ver­tre­ter der CDU lehn­ten es indes aus for­ma­len – und wie wir mei­nen: faden­schei­ni­gen – Grün­den ab, sich über­haupt mit dem The­ma zu befas­sen: Es bestehe hier ein „Befas­sungs­ver­bot“, hieß es. Ihre Frak­ti­on stimm­te zusam­men mit der SPD für die Abset­zung von der Tages­ord­nung. Die Hal­tung der SPD,  von der kei­ne inhalt­li­che Stel­lung­nah­me zu ver­neh­men war, emp­fin­den wir dabei als beson­ders pein­lich. Es zeigt sich, dass sie auch im Saar­brü­cker Schloss voll­stän­dig unter dem Schef­fel der CDU steht. Dies ist umso beschä­men­der, als sich ihr Kanz­ler­kan­di­dat und auch der saar­län­di­sche SPD-Vor­sit­zen­de Hei­ko Maas immer wie­der für eine Ver­mö­gen­steu­er stark gemacht haben. Immer­hin wis­sen wir jetzt bes­ser Bescheid, was von sol­chen Ankün­di­gun­gen in Gro­ßen Koali­tio­nen übrig bleibt.“
Anhang:
Reso­lu­ti­on zum Schul­den­ab­bau durch mode­ra­te Besteue­rung gro­ßer Ver­mö­gen (Ent­wurf)
Die Regio­nal­ver­samm­lung möge beschlie­ßen:
Die Regio­nal­ver­samm­lung Saar­brü­cken unter­stützt For­de­run­gen nach einer ange­mes­se­nen Betei­li­gung der Besit­zer gro­ßer Ver­mö­gen an der Sanie­rung der Staats­fi­nan­zen – ergän­zend zu den Spar­be­mü­hun­gen aller Gebiets­kör­per­schaf­ten. Eine höhe­re Belas­tung Wohl­ha­ben­der ist ange­sichts der Schul­den­last der öffent­li­chen Haus­hal­te und ent­spre­chend ein­ge­eng­ter Hand­lungs­spiel­räu­me auf allen Ebe­nen not­wen­dig und berech­tigt.
Gleich­viel ob die Betei­li­gung Wohl­ha­ben­der mit­tel­fris­tig in Form der Erhe­bung einer Ver­mö­gen­steu­er oder zunächst in Form der Erhe­bung einer befris­te­ten Ver­mö­gens­ab­ga­be erfolgt, müs­sen ent­spre­chen­de Ein­nah­men mit dazu ver­wen­det wer­den, die deso­la­te finan­zi­el­le Situa­ti­on der Län­der und ins­be­son­de­re der Kom­mu­nen zu ver­bes­sern.
Die Steu­er­be­las­tung soll­te aller­dings mode­rat aus­fal­len und im Regel­fall die Ent­rich­tung der Steu­er aus lau­fen­den Erträ­gen erlau­ben. Unbil­li­ge Här­ten sind durch Gewähr ent­spre­chen­der Frei­be­trä­ge für Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men zu ver­mei­den.
Begrün­dung
Auch wenn es rich­tig ist, dass der Regio­nal­ver­band kei­ne Kom­pe­ten­zen auf dem Gebiet der Besteue­rung besitzt, steht es ihm – auch im Inter­es­se der betei­lig­ten not­lei­den­den Kom­mu­nen – zu, auf Abhil­fe im Weg der Ein­nah­me­ver­bes­se­run­gen durch Steu­er­erhe­bung zu drin­gen.
Die Belas­tung von Ver­mö­gen ist in Deutsch­land im inter­na­tio­na­len Ver­gleich nied­rig und bie­tet Spiel­raum für Ein­nah­me­er­hö­hun­gen, ohne die Attrak­ti­vi­tät des Wirt­schafts­stand­orts zu gefähr­den. Das sieht unter ande­rem das Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung so, und auch die OECD emp­fiehlt Deutsch­land, die ver­mö­gens­be­zo­ge­ne Besteue­rung zu ver­stär­ken.
Ein Abbau der Ver­schul­dung über den offe­nen, trans­pa­ren­ten Weg der Erhe­bung von Ver­mö­gen­steu­ern oder –abga­ben ist gegen­über der Alter­na­ti­ve einer kal­ten, infla­to­ri­schen Ent­schul­dung alle­mal vorzuziehen.