17.06.2011 | Große Koalition im Schloss verweigert demokratische Teilhabe bei Aufsicht über SHG

Die Fraktionen der LINKEN, der FDP und der Bündnisgrünen (inklusive des Vertreters der Freien Wähler) forderten in der gestrigen Regionalversammlung eine angemessene Teilhabe bei der Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Saarland Heilstätten GmbH (SHG). Eben dies wurde von Regionalverbandsdirektor und Mehrheitsfaktionen – CDU und SPD – schlicht verweigert.
Als Anteilseigner an der SHG mit einem Gesellschaftsanteil von ca. 40% stehen dem Regionalverband drei Aufsichtsratsmitglieder zu – darunter, nach dem saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSvG) gesetzt, der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD).
Bereits im Vorfeld hatte die FDP-Fraktion durch ihren Fraktionsvorsitzenden Manfred Baldauf Bedenken an dem bis dahin abgelaufenen Auswahlverfahren und dem vorgesehen Wahlverfahren geäußert. Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Jürgen Trenz, schlug als Kandidaten seinen Fraktionskollegen Sigurd Gilcher vor, der auch die Unterstützung der Fraktionen der Bündnisgrünen und der FDP fand. Im Verlauf der Sitzung kam es zu heftigen Auseinandersetzungen über das anzuwendende Verfahren. Nachdem die Rechtmäßigkeit einer ersten Abstimmung vom bündnisgrünen Vertreter Stephan Körner gerügt wurde, musste der Direktor die Wahl wiederholen. Auch diese zweite Abstimmung wies indes – sowohl nach Auffassung der Opposition als auch einzelner Mitglieder der Mehrheitsfraktionen – erhebliche Verfahrensmängel auf.
Am Ende des überaus zweifelhaften Verfahrens setzten die Fraktionen von CDU und SPD mit ihrer absoluten Mehrheit Manfred Hayo (CDU) und Volker Schmidt (SPD) als Kandidaten für den Aufsichtsrat der SHG durch – zu bestätigen hat sie nun deren Gesellschafterversammlung. Letzteres scheint indes reine Formsache. Die drei kleineren Fraktionen hegen indes begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Sie werden eine Prüfung des Verfahrens durch die Kommunalaufsicht beantragen.
Das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz sieht für die Vertretung von Kommunen in Unternehmen in Privatrechtsform prinzipiell zunächst einmal die Einigung vor – das heißt die Vertreter sollten im Konsens der Parteien bestimmt werden. Davon allerdings wollten weder der Regionalverbandsdirektor noch die Vertreter der Großen Koalition etwas wissen: Einigungsgespräche lehnten sie brüsk ab. Auch eine Verhältniswahl – bei der auch Vertreter kleinerer Parteien zum Zuge gekommen wären – kam für sie nicht in Frage. Selbst eine geheime Wahl – an sich eine demokratische Selbstverständlichkeit – blockierten sie mit ihrer Mehrheit. Ebenso weigerten sie sich, vor der Entscheidung eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht zu ermöglichen.
Die kleineren Fraktionen sehen darin einen klaren Verstoß gegen den demokratischen Geist und das Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Dessen Regelungen sollen gerade verhindern, dass Mehrheitsfraktionen im Alleingang die Kontrolle über solche Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ausüben – wie es just wieder der Fall zu sein scheint.
Regionalverbandsdirektor Gillo zeigte in der Leitung der Versammlung und der Durchführung der Abstimmungen derart deutliche Schwächen, dass er damit selbst in den eigenen Reihen tumultartige Szenen auslöste. Im Verlauf seiner Bemühungen, die Interessen der CDU- und SPD-Mehrheit zu verteidigen, entglitt ihm gleich mehrfach das Verfahren: So bestand Gillo trotz zahlreicher Hinweise aus dem Plenum auf der Durchführung eines dritten Wahlgangs – obwohl die zur Verfügung stehenden Aufsichtsratsposten bereits an die SPD und CDU Vertreter verteilt waren.  Noch viel bedauerlicher ist aber, dass er sich offenbar allein als Sachwalter der Mehrheit der Regionalversammlung versteht und sich in keiner Weise um eine Einigung zwischen den Fraktionen bemüht hat, ja diese regelrecht konterkariert hat.
Das Vorgehen von Regionalverbandsdirektor und Mehrheitsfraktionen ist gerade angesichts der jüngsten Affäre um die absurd überhöhte Abfindung von 700.000 € an den ehemaligen Geschäftsführer der SHG, Joachim Wild, nur als skandalös zu bezeichnen. In eben dieser Affäre hatte der Aufsichtsrat schlicht versagt. Der Verdacht liegt nun nahe, dass sich die Mehrheitsfraktionen und Gillo bei diesen Vorgängen um die SHG schlicht nicht in die Karten sehen lassen wollen. Die SHG-Anteile gehören aber allen Bürgerinnen und Bürgern des Regionalverbandes, nicht nur den Funktionären von CDU und SPD.