17.06.2011 | Große Koalition im Schloss verweigert demokratische Teilhabe bei Aufsicht über SHG

Die Frak­tio­nen der LINKEN, der FDP und der Bünd­nis­grü­nen (inklu­si­ve des Ver­tre­ters der Frei­en Wäh­ler) for­der­ten in der gest­ri­gen Regio­nal­ver­samm­lung eine ange­mes­se­ne Teil­ha­be bei der Ent­schei­dung über die Zusam­men­set­zung des Auf­sichts­rats der Saar­land Heil­stät­ten GmbH (SHG). Eben dies wur­de von Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor und Mehr­heits­fak­tio­nen – CDU und SPD – schlicht ver­wei­gert.
Als Anteils­eig­ner an der SHG mit einem Gesell­schafts­an­teil von ca. 40% ste­hen dem Regio­nal­ver­band drei Auf­sichts­rats­mit­glie­der zu – dar­un­ter, nach dem saar­län­di­schen Kom­mu­nal­selbst­ver­wal­tungs­ge­setz (KSvG) gesetzt, der Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor Peter Gil­lo (SPD).
Bereits im Vor­feld hat­te die FDP-Frak­ti­on durch ihren Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Man­fred Bald­auf Beden­ken an dem bis dahin abge­lau­fe­nen Aus­wahl­ver­fah­ren und dem vor­ge­se­hen Wahl­ver­fah­ren geäu­ßert. Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der LINKEN, Jür­gen Trenz, schlug als Kan­di­da­ten sei­nen Frak­ti­ons­kol­le­gen Sigurd Gilcher vor, der auch die Unter­stüt­zung der Frak­tio­nen der Bünd­nis­grü­nen und der FDP fand. Im Ver­lauf der Sit­zung kam es zu hef­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen über das anzu­wen­den­de Ver­fah­ren. Nach­dem die Recht­mä­ßig­keit einer ers­ten Abstim­mung vom bünd­nis­grü­nen Ver­tre­ter Ste­phan Kör­ner gerügt wur­de, muss­te der Direk­tor die Wahl wie­der­ho­len. Auch die­se zwei­te Abstim­mung wies indes – sowohl nach Auf­fas­sung der Oppo­si­ti­on als auch ein­zel­ner Mit­glie­der der Mehr­heits­frak­tio­nen – erheb­li­che Ver­fah­rens­män­gel auf.
Am Ende des über­aus zwei­fel­haf­ten Ver­fah­rens setz­ten die Frak­tio­nen von CDU und SPD mit ihrer abso­lu­ten Mehr­heit Man­fred Hayo (CDU) und Vol­ker Schmidt (SPD) als Kan­di­da­ten für den Auf­sichts­rat der SHG durch – zu bestä­ti­gen hat sie nun deren Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung. Letz­te­res scheint indes rei­ne Form­sa­che. Die drei klei­ne­ren Frak­tio­nen hegen indes begrün­de­te Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit die­ses Vor­ge­hens. Sie wer­den eine Prü­fung des Ver­fah­rens durch die Kom­mu­nal­auf­sicht bean­tra­gen.
Das saar­län­di­sche Kom­mu­nal­selbst­ver­wal­tungs­ge­setz sieht für die Ver­tre­tung von Kom­mu­nen in Unter­neh­men in Pri­vat­rechts­form prin­zi­pi­ell zunächst ein­mal die Eini­gung vor – das heißt die Ver­tre­ter soll­ten im Kon­sens der Par­tei­en bestimmt wer­den. Davon aller­dings woll­ten weder der Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor noch die Ver­tre­ter der Gro­ßen Koali­ti­on etwas wis­sen: Eini­gungs­ge­sprä­che lehn­ten sie brüsk ab. Auch eine Ver­hält­nis­wahl – bei der auch Ver­tre­ter klei­ne­rer Par­tei­en zum Zuge gekom­men wären – kam für sie nicht in Fra­ge. Selbst eine gehei­me Wahl – an sich eine demo­kra­ti­sche Selbst­ver­ständ­lich­keit – blo­ckier­ten sie mit ihrer Mehr­heit. Eben­so wei­ger­ten sie sich, vor der Ent­schei­dung eine Prü­fung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht zu ermög­li­chen.
Die klei­ne­ren Frak­tio­nen sehen dar­in einen kla­ren Ver­stoß gegen den demo­kra­ti­schen Geist und das Kom­mu­nal­selbst­ver­wal­tungs­ge­setz. Des­sen Rege­lun­gen sol­len gera­de ver­hin­dern, dass Mehr­heits­frak­tio­nen im Allein­gang die Kon­trol­le über sol­che Unter­neh­men mit öffent­li­cher Betei­li­gung aus­üben – wie es just wie­der der Fall zu sein scheint.
Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor Gil­lo zeig­te in der Lei­tung der Ver­samm­lung und der Durch­füh­rung der Abstim­mun­gen der­art deut­li­che Schwä­chen, dass er damit selbst in den eige­nen Rei­hen tumult­ar­ti­ge Sze­nen aus­lös­te. Im Ver­lauf sei­ner Bemü­hun­gen, die Inter­es­sen der CDU- und SPD-Mehr­heit zu ver­tei­di­gen, ent­glitt ihm gleich mehr­fach das Ver­fah­ren: So bestand Gil­lo trotz zahl­rei­cher Hin­wei­se aus dem Ple­num auf der Durch­füh­rung eines drit­ten Wahl­gangs – obwohl die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Auf­sichts­rats­pos­ten bereits an die SPD und CDU Ver­tre­ter ver­teilt waren.  Noch viel bedau­er­li­cher ist aber, dass er sich offen­bar allein als Sach­wal­ter der Mehr­heit der Regio­nal­ver­samm­lung ver­steht und sich in kei­ner Wei­se um eine Eini­gung zwi­schen den Frak­tio­nen bemüht hat, ja die­se regel­recht kon­ter­ka­riert hat.
Das Vor­ge­hen von Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor und Mehr­heits­frak­tio­nen ist gera­de ange­sichts der jüngs­ten Affä­re um die absurd über­höh­te Abfin­dung von 700.000 € an den ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rer der SHG, Joa­chim Wild, nur als skan­da­lös zu bezeich­nen. In eben die­ser Affä­re hat­te der Auf­sichts­rat schlicht ver­sagt. Der Ver­dacht liegt nun nahe, dass sich die Mehr­heits­frak­tio­nen und Gil­lo bei die­sen Vor­gän­gen um die SHG schlicht nicht in die Kar­ten sehen las­sen wol­len. Die SHG-Antei­le gehö­ren aber allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern des Regio­nal­ver­ban­des, nicht nur den Funk­tio­nä­ren von CDU und SPD.