20.01.2014 | Bündnisgrüne warnen vor gefährlichen Winkelzügen bei Windenergieplanung

Die Abstands­flä­chen zu Wind­ener­gie­an­la­gen sol­len im Regio­nal­ver­band nach dem Wil­len der SPD-Frak­ti­on nun doch von bis­her 650m fak­tisch auf 800m aus­ge­wei­tet wer­den. Das hat deren Vor­sit­zen­der, Vol­ker Schmidt, beim  Neu­jahrs­emp­fang  am ver­gan­ge­nen Frei­tag bekannt gege­ben. Die Bünd­nis­grü­nen in der Regio­nal­ver­samm­lung kri­ti­sie­ren die­se Plä­ne scharf. Dazu erklärt der Vor­sit­zen­de der bünd­nis­grü­nen Frak­ti­on in der Regional¬versammlung, Ste­phan Kör­ner: „Die Aus­wei­tung der Abstands­flä­chen in letz­ter Minu­te will Vol­ker Schmidt mit pla­nungs­recht­li­chen Win­kel­zü­gen errei­chen. So soll der Min­dest­ab­stand zwar for­mal, wie in den Pla­nun­gen des Fach­diens­tes vor­ge­se­hen, bei 650m fest­ge­schrie­ben wer­den. Für Abstän­de zwi­schen 650 und 800 m soll aber eine “Ver­än­de­rungs­sper­re” ver­hängt wer­den. De fac­to bedeu­tet das die Ein­füh­rung der 800 m‑Regelung durch die Hin­ter­tür: Denn die Aus­schluss­flä­chen wer­den um eben jene 150 m Dif­fe­renz erwei­tert, und wer dort bau­en will, müss­te kla­gen. Wir kön­nen nur vor einem sol­chen Eier­tanz war­nen. Die bis­he­ri­ge Pla­nung des zustän­di­gen Fach­diens­tes von Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor Gil­lo sah aus guten Grün­den einen Abstand von 650m zur geschlos­se­nen Wohn­be­bau­ung vor. Jede ein­zel­ne Anla­ge unter­liegt zudem einer immis­si­ons­recht­li­chen Ein­zel­über­prü­fung. Berech­tig­ten Inter­es­sen der Anwoh­ner ist so bereits Rech­nung getra­gen. Mit wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen wür­de zum einen das dekla­rier­te Ziel der saar­län­di­schen Ener­gie­po­li­tik, den Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien von der­zeit sie­ben auf zwan­zig Pro­zent im Jahr 2020 zu stei­gern, unter­lau­fen. Zum ande­ren wür­de die­ses Vor­ha­ben die Gefahr her­auf­be­schwö­ren, dass die gesam­te Pla­nung zur Ver­hin­de­rungs­pla­nung erklärt wird. Fol­ge wäre, dass Wind­kraft­an­la­gen grund­sätz­lich über­all errich­tet wer­den könn­ten. Vol­ker Schmidt knickt offen­bar aus durch­sich­ti­gen Grün­den vor Pro­tes­ten von  laut­star­ken Wind­kraft­geg­nern in sei­ner Hei­mat­ge­mein­de ein. In Wahr­heit erweist er all denen, die Wild­wuchs bei Wind­kraft­an­la­gen mit ver­nünf­ti­ger Pla­nung ver­hin­dern wol­len, einen Bärendienst.“