20.03.2013 | Bündnisgrüne im Schloss setzen sich für Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen ein

Die bündnisgrüne Fraktion in der Regionalversammlung setzt sich dafür ein, die Lebensbedingungen der Asylbewerberinnen und -bewerber sowie der Flüchtlinge im Saarland zu verbessern. Der Fraktionsvorsitzende Manfred Jost erklärt dazu: „ Die Lage der Betroffenen in der Landesaufnahmestelle in Lebach ist für eine zivilisierte Gesellschaft nicht länger hinnehmbar. Die beengten Wohnverhältnisse dort, die Pflicht zum ständigen Aufenthalt – über viele Jahre hinweg – und die Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip verletzen ihre Menschenwürde in eklatanter Weise. Trotz Absichtserklärungen hat die Landesregierung bisher nichts zur durchgreifenden Verbesserung der Lage der Betroffenen unternommen. Wir legen nun der Regionalversammlung eine Resolution vor, die in ähnlicher Form auf Initiative der Bündnisgrünen im Landkreis Saarlouis verabschiedet wurde – mit Zustimmung aller Parteien. Hier darf der Regionalverband Saarbrücken nicht zurückstehen. Es stimmt zwar wohl, dass viele der betroffenen Menschen eine Bleibe im Ballungsraum Saarbrücken suchen werden. Die finanziellen Belastungen der Kommunen und des Regionalverbands sind entsprechend zu berücksichtigen und die Landesmittel dafür umzuschichten. Der Verweis auf den Aufwand dafür darf uns aber nicht daran hindern, für menschenwürdige Zustände zu sorgen.“
Resolution der Regionalversammlung
Verbesserung der Lebensbedingungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie von Flüchtlingen in der Landesaufnahmestelle Lebach
Zur Situation:
Ende Dezember 2012 lebten nach Angaben des saarländischen Innenministeriums 998 Menschen in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Davon befanden sich 523 Menschen in einem laufenden Asylverfahren. 377 Personen wurden als Asylbewerberinnen und –bewerber abgelehnt, sie gelten als geduldet. Im Jahr 2012 erhielten 98 Personen eine Anerkennung als Asylbewerberinnen und –bewerber bzw. einen Abschiebeschutz. In 2012 gab es insgesamt 215 Abschiebungen, davon waren 175 Personen abgelehnte Asylbewerber und 40 so genannte „Illegale“. Etwa ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnamestelle sind
Kinder und Jugendliche.
Die Aufenthaltsdauer in der Landesaufnahmestelle ist zurzeit nicht begrenzt. Mehr als die Hälfte der Menschen muss dort länger als ein Jahr leben, zahlreiche Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können, bleiben über lange Zeit – teilweise bis zu 13 Jahren – in der Landesaufnahmestelle, ohne eine Aussicht auf eine Wohnalternative zu haben.
Die lange Aufenthaltsdauer hat teilweise dramatische Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle. Sie schränkt den notwendigen Freiraum der Menschen zur Lebensgestaltung erheblich ein und behindert gleichzeitig deren Integration. Die Pflicht zum ständigen Aufenthalt verhindert die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und führt zur sozialen Isolation. Ein solcher Daueraufenthalt über Jahre verletzt zudem die Menschenwürde in eklatanter Weise.
Auch die Versorgung der Menschen nach dem Sachleistungsprinzip, z.B. durch Lebensmittelpakete ist sehr problematisch, da dies das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit der Menschen beeinträchtigt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 zur Erhöhung der Leistungen an Asylbewerberinnen und -bewerber wurde zwar das bescheidene Taschengeld erhöht; dies reicht allerdings nicht aus, um den Menschen, vor allem Kindern und Jugendlichen, eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die Regionalversammlung Saarbrücken spricht sich dafür aus, die Lebensbedingungen der Asylbewerberinnen und -bewerber sowie der Flüchtlinge im Saarland zu verbessern. Dazu wird die Landesregierung aufgefordert:
•    in der ersten Hälfte des Jahres 2013 gemeinsam mit den saarländischen Kommunen, den Kommunalverbänden und den vor Ort arbeitenden Wohlfahrtsverbänden ein Konzept zu erarbeiten, das eine freie Wohnortwahl sicherstellt; dabei soll die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in der Landesaufnahmestelle nach einem Jahr entfallen und in den Kommunen eine Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen erfolgen.
•    durch entsprechende Investitionen dafür Sorge zu tragen, dass eine Verbesserung der Wohn- und Sachausstattung in der Landesaufnahmestelle dauerhaft gewährleistet ist und bei zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen infolge der Aufhebung der Aufenthaltsverpflichtung einen vollständigen Ausgleich vorzunehmen.