20.03.2013 | Bündnisgrüne im Schloss setzen sich für Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen ein

Die bünd­nis­grü­ne Frak­ti­on in der Regio­nal­ver­samm­lung setzt sich dafür ein, die Lebens­be­din­gun­gen der Asyl­be­wer­be­rin­nen und ‑bewer­ber sowie der Flücht­lin­ge im Saar­land zu ver­bes­sern. Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Man­fred Jost erklärt dazu: „ Die Lage der Betrof­fe­nen in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le in Lebach ist für eine zivi­li­sier­te Gesell­schaft nicht län­ger hin­nehm­bar. Die beeng­ten Wohn­ver­hält­nis­se dort, die Pflicht zum stän­di­gen Auf­ent­halt – über vie­le Jah­re hin­weg – und die Ver­sor­gung nach dem Sach­leis­tungs­prin­zip ver­let­zen ihre Men­schen­wür­de in ekla­tan­ter Wei­se. Trotz Absichts­er­klä­run­gen hat die Lan­des­re­gie­rung bis­her nichts zur durch­grei­fen­den Ver­bes­se­rung der Lage der Betrof­fe­nen unter­nom­men. Wir legen nun der Regio­nal­ver­samm­lung eine Reso­lu­ti­on vor, die in ähn­li­cher Form auf Initia­ti­ve der Bünd­nis­grü­nen im Land­kreis Saar­lou­is ver­ab­schie­det wur­de – mit Zustim­mung aller Par­tei­en. Hier darf der Regio­nal­ver­band Saar­brü­cken nicht zurück­ste­hen. Es stimmt zwar wohl, dass vie­le der betrof­fe­nen Men­schen eine Blei­be im Bal­lungs­raum Saar­brü­cken suchen wer­den. Die finan­zi­el­len Belas­tun­gen der Kom­mu­nen und des Regio­nal­ver­bands sind ent­spre­chend zu berück­sich­ti­gen und die Lan­des­mit­tel dafür umzu­schich­ten. Der Ver­weis auf den Auf­wand dafür darf uns aber nicht dar­an hin­dern, für men­schen­wür­di­ge Zustän­de zu sor­gen.“
Reso­lu­ti­on der Regio­nal­ver­samm­lung
Ver­bes­se­rung der Lebens­be­din­gun­gen von Asyl­be­wer­be­rin­nen und Asyl­be­wer­bern sowie von Flücht­lin­gen in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le Lebach
Zur Situa­ti­on:
Ende Dezem­ber 2012 leb­ten nach Anga­ben des saar­län­di­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums 998 Men­schen in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le in Lebach. Davon befan­den sich 523 Men­schen in einem lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren. 377 Per­so­nen wur­den als Asyl­be­wer­be­rin­nen und –bewer­ber abge­lehnt, sie gel­ten als gedul­det. Im Jahr 2012 erhiel­ten 98 Per­so­nen eine Aner­ken­nung als Asyl­be­wer­be­rin­nen und –bewer­ber bzw. einen Abschie­be­schutz. In 2012 gab es ins­ge­samt 215 Abschie­bun­gen, davon waren 175 Per­so­nen abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber und 40 so genann­te „Ille­ga­le“. Etwa ein Drit­tel der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner der Lan­des­auf­na­mestel­le sind
Kin­der und Jugend­li­che.
Die Auf­ent­halts­dau­er in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le ist zur­zeit nicht begrenzt. Mehr als die Hälf­te der Men­schen muss dort län­ger als ein Jahr leben, zahl­rei­che Per­so­nen, die aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht aus­rei­sen kön­nen, blei­ben über lan­ge Zeit – teil­wei­se bis zu 13 Jah­ren – in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le, ohne eine Aus­sicht auf eine Wohnal­ter­na­ti­ve zu haben.
Die lan­ge Auf­ent­halts­dau­er hat teil­wei­se dra­ma­ti­sche Aus­wir­kun­gen auf die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner der Lan­des­auf­nah­me­stel­le. Sie schränkt den not­wen­di­gen Frei­raum der Men­schen zur Lebens­ge­stal­tung erheb­lich ein und behin­dert gleich­zei­tig deren Inte­gra­ti­on. Die Pflicht zum stän­di­gen Auf­ent­halt ver­hin­dert die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben und führt zur sozia­len Iso­la­ti­on. Ein sol­cher Dau­er­auf­ent­halt über Jah­re ver­letzt zudem die Men­schen­wür­de in ekla­tan­ter Wei­se.
Auch die Ver­sor­gung der Men­schen nach dem Sach­leis­tungs­prin­zip, z.B. durch Lebens­mit­tel­pa­ke­te ist sehr pro­ble­ma­tisch, da dies das Selbst­be­stim­mungs­recht und die Frei­heit der Men­schen beein­träch­tigt. Mit dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes vom 18. Juli 2012 zur Erhö­hung der Leis­tun­gen an Asyl­be­wer­be­rin­nen und ‑bewer­ber wur­de zwar das beschei­de­ne Taschen­geld erhöht; dies reicht aller­dings nicht aus, um den Men­schen, vor allem Kin­dern und Jugend­li­chen, eine gesell­schaft­li­che Teil­ha­be zu ermög­li­chen.
Die Regio­nal­ver­samm­lung Saar­brü­cken spricht sich dafür aus, die Lebens­be­din­gun­gen der Asyl­be­wer­be­rin­nen und ‑bewer­ber sowie der Flücht­lin­ge im Saar­land zu ver­bes­sern. Dazu wird die Lan­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert:
•    in der ers­ten Hälf­te des Jah­res 2013 gemein­sam mit den saar­län­di­schen Kom­mu­nen, den Kom­mu­nal­ver­bän­den und den vor Ort arbei­ten­den Wohl­fahrts­ver­bän­den ein Kon­zept zu erar­bei­ten, das eine freie Wohn­ort­wahl sicher­stellt; dabei soll die Ver­pflich­tung zur Wohn­sitz­nah­me in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le nach einem Jahr ent­fal­len und in den Kom­mu­nen eine Umstel­lung von Sach­leis­tun­gen auf Geld­leis­tun­gen erfol­gen.
•    durch ent­spre­chen­de Inves­ti­tio­nen dafür Sor­ge zu tra­gen, dass eine Ver­bes­se­rung der Wohn- und Sach­aus­stat­tung in der Lan­des­auf­nah­me­stel­le dau­er­haft gewähr­leis­tet ist und bei zusätz­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen der Kom­mu­nen infol­ge der Auf­he­bung der Auf­ent­halts­ver­pflich­tung einen voll­stän­di­gen Aus­gleich vorzunehmen.