21.06.2011 | LINKE, Bündnisgrüne und FDP im Schloss rufen in Sachen SHG-Aufsichtsrat Kommunalaufsicht an

In der Affäre um die Bestellung des Aufsichtsrats der SHG widersprechen die Fraktionen der LINKEN, der Bündnisgrünen und der FDP den Äußerungen von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Dieser beruft sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 17.04.1997, wonach zwar für die Direktwahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch Kommunalparlamente die Verhältniswahl, für den bloßen Vorschlag von Kandidaten für den Aufsichtsrat – wie im vorliegenden Fall – aber das Mehrheitswahlrecht gelte.
Diese Auffassung ist indes keineswegs unumstritten: In seinem Urteil vom 14.07.2006 – Az. 11 K 311/05 hat das Verwaltungsgericht Saarlouis begründete Zweifel daran angemeldet, „ob an dieser sich jedenfalls nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden unterschiedlichen Behandlung des Vorschlagsrechts unter Berücksichtigung des in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) betonten Prinzips der demokratischen Repräsentation noch (uneingeschränkt) festgehalten werden kann.“
Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden Jürgen Trenz, Manfred Baldauf und Manfred Jost: „Die spitzfindige Unterscheidung zwischen Entsendungs- und Vorschlagsrecht, auf die Gillo sich beruft, entspricht nicht dem gesunden Menschenverstand – und auch nicht dem Geist der kommunalen Selbstverwaltung.  Die Regelungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sollen gerade verhindern, dass Mehrheitsfraktionen im Alleingang die Kontrolle über solche Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ausüben – wie es just wieder der Fall ist.
Diese überaus wichtige Frage gehört endgültig geklärt  – gerade vor dem Hintergrund der absurd überhöhten Abfindung von 700.000.- € für den ehemaligen SHG-Geschäftsführer Joachim Wild. Auch wenn sich die Mehrheitsfraktionen hier nicht in die Karten sehen lassen wollen: Die SHG-Anteile gehören allen Bürgerinnen und Bürgern des Regionalverbandes, nicht nur den Funktionären von CDU und SPD.“
Deshalb – und wegen der offensichtlichen Verfahrensmängel bei der Regionalversammlung letzten Donnerstag – rufen die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Sache die Kommunalaufsicht an.