24.08.2011 | Bündnisgrüne im Regionalverband gegen Satzungsrecht und Pauschalierung bei Kosten der Unterkunft

Man­fred Jost, Vor­sit­zen­der der bünd­nis­grü­nen Frak­ti­on im Regio­nal­ver­band, warnt die Lan­des­re­gie­rung vor der Ein­füh­rung eines kom­mu­na­len Sat­zungs­rechts oder gar einer Pau­scha­lie­rung bei den Kos­ten der Unter­kunft und Hei­zung. Es dro­he eine Sozi­al­po­li­tik nach Kas­sen­la­ge – zu Las­ten der Ärms­ten in den armen Kom­mu­nen. Statt der erhoff­ten Ein­spa­run­gen sei mit büro­kra­ti­schem Auf­wand und einer Pro­zess­la­wi­ne zu rech­nen. Die Regio­nal­ver­samm­lung wird auf­ge­for­dert, sich gegen eine sol­che Rege­lung aus­zu­spre­chen.
Mit dem vom Bun­des­tag am 25.02.2011 ver­ab­schie­de­ten Hartz IV-Kom­pro­miss wur­de auch das umstrit­te­ne kom­mu­na­le Sat­zungs­recht beschlos­sen. Je nach Lan­des­ge­setz kön­nen Kom­mu­nen und Kom­mu­nal­ver­bän­de nun per Sat­zung fest­le­gen, wel­che Unter­kunfts­kos­ten ange­mes­sen sind. Die Län­der kön­nen die Kom­mu­nen sogar ermäch­ti­gen, die Unter­kunfts­kos­ten zu pau­scha­lie­ren.
Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Man­fred Jost erklärt dazu: „Damit droht Sozi­al­po­li­tik nach Kas­sen­la­ge. Leid­tra­gen­de wären die Lang­zeit­ar­beits­lo­sen und die ande­ren Leis­tungs­emp­fän­ger in den ärme­ren Kom­mu­nen – die kom­mu­na­len Spar­zwän­ge hier­zu­lan­de könn­ten zu Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen zwin­gen. Zum andern gibt es schlicht kei­nen objek­ti­ven Maß­stab dafür, wel­che Unter­halts­kos­ten ange­mes­sen sind. Zwi­schen den Umland­ge­mein­den und der Kern­stadt, aber auch inner­halb der Stadt Saar­brü­cken bestehen kras­se Unter­schie­de in den Wohn­kos­ten. Auch die Umstän­de des Ein­zel­falls sind zu betrach­ten. Ich kann mir kei­ne all­ge­mein­ver­bind­li­che Sat­zung vor­stel­len, die das ange­mes­sen berück­sich­tig­te. So wer­den auch die Heiz­kos­ten je nach Alter und Zustand der Woh­nung dif­fe­rie­ren. Und wie will etwa der Mie­ter einer Alt­bau­woh­nung mit drei Metern Decken­hö­he sei­ne Heiz­kos­ten effek­tiv auf ein Nor­mal­ni­veau drü­cken?
Damit besteht die Gefahr, dass unter dem Spar­dik­tat mas­sen­haft rechts­wid­ri­ge Sat­zun­gen erlas­sen wer­den, zumal auch inner­halb der Rege­lun­gen des SGB II Kon­flik­te bestehen. Hier ist eine wah­re Pro­zess­la­wi­ne zu befürch­ten. Dar­über hin­aus ver­stärk­te sich wohl die ohne­hin vor­han­de­ne Ten­denz zur Ghet­to­bil­dung – zur Kon­zen­tra­ti­on der Ärms­ten in bestimm­ten Stadt­tei­len. Es dro­hen ech­te Teu­fels­krei­se nach US-ame­ri­ka­ni­schem Mus­ter. Wir von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Regio­nal­ver­band appel­lie­ren des­halb an die Lan­des­re­gie­rung, von ihrer neu­en Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz wei­sen Gebrauch zu machen – das heißt von sol­chen Sat­zungs­re­ge­lun­gen und Pau­scha­lie­run­gen Abstand zu neh­men. Eine ent­spre­chen­de Reso­lu­ti­on wol­len wir in der Regio­nal­ver­samm­lung einbringen.”