27.05.2011 | Grüne im Schloss setzen sich für fahrradfreundliche Schulen ein

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband engagiert sich für den Schulwegverkehr mit dem Fahrrad. Zu den Voraussetzungen dafür zählen nicht zuletzt verbesserte Abstellmöglichkeiten für die Drahtesel.
Die Beigeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gertrud Schmidt erklärt dazu: „Radfahren als gesunde und umweltfreundliche Fortbewegungsart sollte  bereits im Kindes- und Jugendalter gefördert werden. In dieser Phase wird das spätere Bewegungsverhalten geprägt. Der tägliche Schulweg mit dem Rad sollte Selbstverständlichkeit sein. Gerade hier bestehen aber beträchtliche Defizite – wie der Augenschein zeigt. Verkehrsstaus vor den Schulen zu Beginn und Ende der Unterrichtszeiten zeugen von einer falsch verstandenen elterlichen Fürsorge.
Eine notwendige Voraussetzung dafür, dass mehr Schülerinnen und Schüler – aber auch Lehrerinnen und Lehrer – das Rad für den Schulweg nutzen, ist das Angebot von genügend vernünftigen Abstellplätzen für Fahrräder. Als Faustregel kann gelten, dass mindestens eine Anschlussmöglichkeit für den Rahmen und ein Laufrad bestehen sollte. Das hat etwa die Stadt Potsdam in ihrer vorbildlichen Stellplatzsatzung so geregelt. Allzu oft finden sich aber noch untaugliche Spiralradständer und sonstige Felgenklemmer – die auch als „Felgenmörder“ bekannt sind.“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zunächst einmal in einer Anfrage vom Regionalverband Auskunft darüber verlangt,
•    wie es um die Ausstattung der einzelnen Schulen mit Fahrradständern und um deren Qualität bestellt ist. Es sollte nach Möglichkeit berichtet werden, welche Anzahl von Abstellmöglichkeiten vorhanden ist und wie diese im Hinblick auf die genannten Kriterien beschaffen sind,
•    ob und gegebenenfalls welche Verbesserungen im Hinblick auf besagte Kriterien kurz- und mittelfristig geplant sind und welche Prioritäten hier gelten,
•    ob und gegebenenfalls welche Kriterien (technische Richtlinien) im Regionalverband für die Ausstattung von Schulen und sonstigen Einrichtungen mit Fahrradständern bestehen,
•    ob eine „Stellplatzsatzung“ für regionalverbandseigene Einrichtungen (ähnlich der erwähnten Satzung der Stadt Potsdam) erstellt werden kann und sollte.