30.09.2011 | Opposition im Schloss rügt Wahl des SHG-Aufsichtsrats

Die Vor­sit­zen­den der in der Regio­nal­ver­samm­lung ver­tre­te­nen Frak­tio­nen DIE LINKE, FDP und Bünd­nis 90/Die Grü­nen pro­tes­tie­ren gegen die am 09.08. durch­ge­führ­te Wahl des SHG-Auf­sichts­rats durch die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung des Unter­neh­mens. Jür­gen Trenz (DIE LINKE), Man­fred Bald­auf (FDP) und Man­fred Jost (Bünd­nis 90/Die Grü­nen) erin­nern dar­an, dass schließ­lich gegen die Art und Wei­se der Bestim­mung von Kan­di­da­ten durch den Regio­nal­ver­band ein Ver­fah­ren bei der Kom­mu­nal­auf­sicht läuft.
Ange­sichts der unge­klär­ten Rechts­la­ge sei es schäd­lich für die poli­ti­sche Kul­tur, die­se Wahl durch­zu­füh­ren, als ob nichts gewe­sen sei. Das stel­le einen Ver­such dar, voll­ende­te Tat­sa­chen zu schaf­fen und eine Ent­schei­dung der Kom­mu­nal­auf­sicht zu prä­ju­di­zie­ren. Das zei­ge nicht nur, wie aus­ge­prägt die Arro­ganz der Macht der Gro­ßen Koali­ti­on im Schloss gegen­über den Ver­tre­tern der Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen schon sei. Dar­in lie­ge auch eine Miss­ach­tung der Kom­mu­nal­auf­sicht.
Die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den appel­lie­ren zugleich an die Kom­mu­nal­auf­sicht, nun rasch eine Ent­schei­dung in die­ser wich­ti­gen Ver­fah­rens­fra­ge zu tref­fen – in die­ser Sache sei­en sie ent­schlos­sen, nöti­gen­falls die Ver­wal­tungs­ge­rich­te, unter Umstän­den auch das Ver­fas­sungs­ge­richt anzurufen.