Haushaltsrede 2013

Man­fred Jost, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

Sehr geehr­ter Herr Direk­tor Gil­lo,
mei­ne Damen und Her­ren,
lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

Zu den Rah­men­da­ten des dies­jäh­ri­gen Haus­hal­tes ist jetzt schon vie­les gesagt, ich wer­de Ihnen dazu als Letz­ter auf der Red­ner­lis­te wenig Neu­es erzäh­len kön­nen. Natür­lich begrü­ßen auch wir Grü­ne es, dass die Aus­ga­ben im Haus­halt 2012 wie­der­um nied­ri­ger ange­setzt sind als im Vor­jahr und es ist gut für unse­re geplag­ten Kom­mu­nen, dass die Umla­ge das zwei­te Mal in Fol­ge gesenkt wer­den kann – um 6,3 Mil­lio­nen. Die Umla­ge­be­las­tung der Kom­mu­nen kann nicht zuletzt des­halb gesenkt wer­den, weil es vom Bund aus wie­der­um Ent­las­tun­gen bei den Aus­ga­ben für die Grund­si­che­rung gibt – und höhe­re Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen durch das Land. Wir haben dies heu­te schon mehr­fach gehört (aber die CDU wür­de es sicher monie­ren, wenn ich das ver­ges­sen wür­de zu erwäh­nen ). Einen Anteil haben auch die dank guter Kon­junk­tur wie­der gestie­ge­nen Steu­er­ein­nah­men. Und es wäre unfair zu ver­schwei­gen, dass auch der Regio­nal­ver­band beacht­li­che und schmerz­haf­te Anstren­gun­gen zum Spa­ren unter­nom­men hat (und hier wäre mir der Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor böse, wenn ich es zu erwäh­nen ver­gä­ße ). Dass aber in den kom­men­den Jah­ren wei­te­re Belas­tun­gen auf uns und die Kom­mu­nen zukom­men, wur­de eben­falls in den Bei­trä­gen mei­ner Vor­red­ner schon deut­lich. Ich nen­ne hier nur die Stich­wor­te Jugend­hil­fe, stei­gen­de Aus­ga­ben im Sozi­al­amt, für die Pfle­ge und nicht zuletzt die sta­gnie­ren­de Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit, deren Kos­ten uns in Zukunft über den Kopf zu wach­sen dro­hen. Ich den­ke an die Kos­ten der Unter­kunft und Arbeits­för­de­rungs­maß­nah­men, bei denen sich der Bund aus der Ver­ant­wor­tung stiehlt. Wir haben hier in die­ser Sit­zung eine Reso­lu­ti­on ein­ge­bracht, in der eben dies scharf kri­ti­siert wird.
Mit Sor­ge sehen wir auch dem Monat August ent­ge­gen. Ab die­sem Zeit­punkt besteht der Betreu­ungs­an­spruch in KiTas. Schon heu­te ist erkenn­bar, dass noch nicht ein­mal die ein­mal gesetz­te 30 Pro­zent Quo­te erfüllt wird – eine kost­spie­li­ge Kla­ge­wel­le droht. Ein Dau­er­bren­ner ist trotz der aktu­el­len Umla­ge­sen­kung das Ver­hält­nis der Kom­mu­nen zum Regio­nal­ver­band. Das wird deut­lich in der Reso­lu­ti­on der Bür­ger­meis­ter, zu der wir an die­ser Stel­le eine ange­mes­se­ne Ant­wort suchen. Fast hat es den Anschein, als wäre die Ursa­che für alle Mise­re der Kom­mu­nen im Regio­nal­ver­band zu fin­den. Las­sen Sie mich vor­weg­neh­men: Ich sehe den Regio­nal­ver­band in ers­ter Linie als Teil einer Lösung für poli­ti­sche Pro­ble­me, und nicht als Pro­blem selbst. Auch ich sehe aber die drin­gen­de Not­wen­dig­keit für Ver­bes­se­run­gen – dazu spä­ter. Tat­sa­che ist, dass die Kom­mu­nen unter der Last der Umla­ge stöh­nen. Sie haben ihre lie­be Mühe haben, die Anfor­de­run­gen der Schul­den­brem­se zu erfül­len. Dass sie ver­gleich­ba­re Einspar­an­stren­gun­gen auch vom Regio­nal­ver­band ver­lan­gen, ist ver­ständ­lich – und legi­tim. Ein Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom 31.01.2013, wonach die Kreis­um­la­ge die Kom­mu­nen nicht über Gebühr belas­ten darf, hat auch im Saar­land zu Dis­kus­sio­nen geführt. So wur­de von kom­mu­na­ler Sei­te beklagt, dass eige­ne Spar­an­stren­gun­gen durch eine Erhö­hung der Kreis­um­la­ge kon­ter­ka­riert wür­den. Nun sind die Vor­aus­set­zun­gen des Urteils bei uns im Saar­land nicht gege­ben – zum Glück. Auch ohne­dies sind aber die Gemein­de­ver­bän­de nach dem saar­län­di­schen Kom­mu­nal­selbst­ver­wal­tungs­ge­setz ver­pflich­tet, „bei ihrer Auf­ga­ben­er­fül­lung die gebo­te­ne Rück­sicht auf die Leis­tungs­fä­hig­keit der gemein­de­ver­bands­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den zu neh­men“ und daher „ähn­li­che Sanierungs¬anstrengungen (zu) unter­neh­men wie die umla­ge­pflich­ti­gen Gemein­den“ (Zitat aus einem Schrei­ben der Innen­mi­nis­te­rin). Im Regio­nal­ver­band stößt die­ses „Rück­sicht­nah­me­ge­bot“ an Gren­zen. Die Gren­zen sind teils natür­li­che, teils poli­tisch gesetz­te (ich darf aus der letzt­jäh­ri­gen Rede mei­ner Kol­le­gin Ger­trud Schmidt zitie­ren): „Wor­über wir uns aber auch klar sind, ist die Tat­sa­che, dass der Gestal­tungs­spiel­raum ange­sichts der Haus­halts­la­ge für den Regio­nal­ver­band mit all sei­nen Pflicht­auf­ga­ben sehr eng ist. Aber wir sind nach Prü­fung des Haus­halts­ent­wurfs zu der Ansicht gelangt, dass es der im Schloss regie­ren­den Gro­ßen Koali­ti­on bis­her nicht gelun­gen ist, in den ver­blie­be­nen Berei­chen Akzen­te zu set­zen. Viel­mehr kom­men uns man­che Din­ge, die pas­sie­ren, stark dem Pro­porz geschul­det und damit halb­her­zig vor. Dass ein sol­ches Vor­ge­hen kenn­zeich­nend für Gro­ße Koali­tio­nen ist, gehört zum All­ge­mein­wis­sen“ (Zitat Ende). Dar­auf wird zurück­zu­kom­men sein – nach einem unver­meid­li­chen, aber loh­nen­den Exkurs zum so genann­ten Hes­se-Gut­ach­ten.
Hes­se-Gut­ach­ten:
Die jüngs­ten Gut­ach­ten zu den kom­mu­na­len Finanz­be­zie­hun­gen  – zusam­men­ge­fasst als „Hes­se II“ – haben weder die Erwar­tun­gen der Lan­des­haupt­stadt noch die der übri­gen Kom­mu­nen im Regio­nal­ver­band erfüllt. Wenn die Lan­des­haupt­stadt ins­ge­heim gehofft hat­te, die Gut­ach­ter wür­den dem Regio­nal­ver­band eine über­höh­te Umla­ge und inef­fi­zi­en­te Leis­tungs­er­stel­lung zuschrei­ben, so wur­de die­se Hoff­nung ent­täuscht. Statt­des­sen heißt es in dem Gut­ach­ten: „Ins­ge­samt ist eine zu teu­re Auf­ga­ben­er­fül­lung etwa durch zu hohe Qua­li­täts­stan­dards, inef­fi­zi­en­te Auf­ga­ben­er­fül­lung oder einen zu hohen Per­so­nal­be­stand (…) nicht fest­zu­stel­len“ (NIW-Gut­ach­ten S. 96). Auch Dop­pel­struk­tu­ren in nen­nens­wer­tem Umfang konn­ten nicht aus­ge­macht wer­den: „Ins­ge­samt zeigt der Ver­gleich der Haus­hal­te des Regio­nal­ver­bands und der Lan­des­haupt­stadt, dass die Arbeits­tei­lung sehr aus­ge­prägt ist“ (NIW-Gut­ach­ten S. 81). Aus­nah­me bil­den aber die Jugend­so­zi­al­ar­beit und die Wirt­schafts­för­de­rung (NIW-Gut­ach­ten S. 99), und mir fal­len noch wei­te­re ein – dazu gleich. Auch das neue Gut­ach­ten von Pro­fes­sor Hes­se plä­diert letzt­lich für einen „Stadt­kreis“ als Orga­ni­sa­ti­ons­form. Neu ist ein Zwi­schen­schritt mit Fusi­on von Kom­mu­nen zu so genann­ten Mit­tel­städ­ten. Wir hal­ten die­sen Vor­schlag (den Hes­se selbst schon ein­mal ver­wor­fen hat­te) für erstaun­lich schlecht begrün­det. Ent­spre­chend ableh­nend fiel die Reak­ti­on der Betrof­fe­nen aus. Ein Spöt­ter aus unse­ren Rei­hen mein­te ent­spre­chend: Hes­se II ent­hält viel Gutes und Neu­es – nur das Gute ist nicht neu und das Neue ist nicht gut. Damit wäre dem Gut­ach­ten im Gan­zen aber Unrecht getan. Es ist nicht bloß ein wei­te­res der vie­len teu­ren Gut­ach­ten, für die die Stadt Saar­brü­cken anschei­nend ein Fai­ble hat. Wir Bünd­nis­grü­nen in der Regio­nal­ver­samm­lung – und auch unse­re Freun­de im Saar­brü­cker Stadt­rat – begrü­ßen das Gut­ach­ten von Pro­fes­sor Hes­se ins­ge­samt als ernst zu neh­men­de Arbeits­grund­la­ge, um Stadt und Land einen guten Weg in die Zukunft zu ebnen. Es zeigt über­le­gens­wer­te Aspek­te auf, wie der Groß­raum Saar­brü­cken nach­hal­tig und zukunfts­fä­hig ent­wi­ckelt wer­den kann. Aus­gangs­punkt ist die Tat­sa­che, dass die Zukunft des Saar­lan­des ange­sichts der hohen Ver­schul­dung auf dem Spiel steht. Allein schon die Umset­zung der Schul­den­brem­se zwingt zum Umden­ken und Han­deln. Es gilt auch in Zei­ten knap­per Kas­sen eine leis­tungs­fä­hi­ge und bür­ger­freund­li­che Ver­wal­tung zu erhal­ten. In die­sem Zusam­men­hang weist Hes­se zu Recht auf zur­zeit bestehen­de Dop­pel­struk­tu­ren hin. So exis­tie­ren bei­spiels­wei­se im Regio­nal­ver­bands­ge­biet drei ver­schie­de­ne Bau­ver­wal­tun­gen und drei Waffenbehörden.Auch dem Vor­schlag, Regio­nal­ver­band und Lan­des­haupt­stadt mit­tel­fris­tig zu ver­schmel­zen, ver­schlie­ßen wir uns nicht. Wir müs­sen ange­sichts von demo­gra­phi­schem Wan­del, Finanz­not und den Her­aus­for­de­run­gen von Kli­ma­wan­del und Ener­gie­wen­de zukunfts­fä­hi­ge Struk­tu­ren für die regio­na­le Selbst­ver­wal­tung und Daseins­vor­sor­ge ent­wi­ckeln. Kirch­turm­den­ken führt dabei unter Garan­tie in die Irre. Den Gut­ach­tern ist auch in dem Punkt zuzu­stim­men, dass die zen­tral­ört­li­che Funk­ti­on des Raums Saar­brü­cken im gegen­wär­ti­gen Finanz­aus­gleich nicht hin­rei­chend Rech­nung getra­gen wird. Wir Bünd­nis­grü­nen haben bereits – als Ant­wort auf das ers­te Hes­se-Gut­ach­ten  – 2006 ein eige­nes Modell vor­ge­stellt: Wir plä­die­ren für die Wei­ter­ent­wick­lung von Regio­nal­ver­band, Lan­des­haupt­stadt und Umland­kom­mu­nen zu einer dezen­tra­len „Regio­nal­stadt Saar­brü­cken“, in der die Zustän­dig­kei­ten stär­ker als bis­her den Grund­sät­zen der Sub­si­dia­ri­tät und der Wirt­schaft­lich­keit der Leis­tungs­er­stel­lung ent­spre­chen. Tra­gen­der Gedan­ke dabei war, dass es kei­ne Ver­wal­tung ohne demo­kra­ti­sche Kon­trol­le durch die Ver­wal­te­ten geben darf. Alles ande­re lie­fe der Ver­fas­sung zuwi­der. In vie­len Berei­chen kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger von einer ver­bes­ser­ten inner­re­gio­na­len Arbeits­tei­lung und Spe­zia­li­sie­rung pro­fi­tie­ren – bei öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen im sozia­len Bereich, bei Sport und Kul­tur. Gera­de bei nach­hal­ti­gen Ener­gie­kon­zep­ten und der Wirt­schafts­för­de­rung sehen wir Poten­ti­al für eine gemein­sa­me Stra­te­gie. Nicht in jeder Kom­mu­ne muss der gesam­te Appa­rat an Ämtern vor­ge­hal­ten wer­den. Die erneut auf­ge­flamm­te Dis­kus­si­on um Bäder­schlie­ßun­gen zeigt nach Ansicht der bünd­nis­grü­nen Frak­ti­on in der Regio­nal­ver­samm­lung die Not­wen­dig­keit von Struk­tur­re­for­men. Die künf­ti­ge Bäder­land­schaft im Regio­nal­ver­band soll­te sich ihrer Ansicht nach am Bedarf ori­en­tie­ren – und nicht am Sankt-Flo­ri­ans-Prin­zip. Der Bäder­land­schaft im Regio­nal­ver­band dro­hen dras­ti­sche, will­kür­li­che Ein­schnit­te. Eine Rei­he von kom­mu­na­len Schwimm­bä­dern ist bereits geschlos­sen wor­den, wei­te­re sol­len fol­gen. Der Betrieb der ver­blei­ben­den bringt die betref­fen­den Kom­mu­nen an die Gren­zen der finan­zi­el­len Belast­bar­keit – und dar­über hin­aus. Künf­ti­ge Schlie­ßun­gen dro­hen nach Kri­te­ri­en zu erfol­gen, die  eher zufäl­lig mit einem bedarfs­ge­rech­ten und bür­ger­freund­li­chen Ange­bot ver­ein­bar sind. Sie dro­hen dort, wo die nächs­ten grö­ße­ren Schä­den auf­tre­ten – sei es zufäl­lig oder weil man in der Ver­gan­gen­heit zu inves­tie­ren ver­säumt hat. Hier zeigt sich exem­pla­risch die Not­wen­dig­keit einer die Kom­mu­nen über­grei­fen­den, bedarfs­ge­rech­ten Pla­nung.
Kli­ma­schutz:
Immer­hin hat sich im Regio­nal­ver­band etwas getan, das von uns Grü­nen seit Jah­ren gefor­dert wird: Das Kli­ma­schutz­kon­zept ist end­lich auf den Weg gebracht. Sicher­lich ein Ver­dienst des Lei­ters des Fach­diens­tes Regio­nal­ver­band, Dr. Sven Urhan, dem ich hier­zu mei­nen per­sön­li­chen Dank aus­spre­chen will. Wenn auch der von uns gefor­der­te Kli­ma­schutz­ma­na­ger noch nicht da ist (und auch heu­te wird er wohl nicht bewil­ligt wer­den), sind wir guter Din­ge, dass die­se wich­ti­ge Posi­ti­on in Kür­ze besetzt sein wird. In Anbe­tracht der Tat­sa­che, dass die Kos­ten die­ses Mit­ar­bei­ters aus Erspar­nis­sen mehr als gedeckt wer­den, sicher­lich auch kei­ne unzu­mut­ba­re Last für den Per­so­nal­haus­halt des Regio­nal­ver­ban­des. Der Beschwer­de einer regio­nal­ver­bands­zu­ge­hö­ri­gen Groß­stadt bei der Kom­mu­nal­auf­sicht gegen das Kli­ma­schutz­kon­zept des Regio­nal­ver­ban­des sahen wir Grü­ne mit der gebüh­ren­den Gelas­sen­heit ent­ge­gen – wie sich jetzt her­aus­stellt wohl zu Recht. Es zeigt sich an die­sem Bei­spiel aber, dass die Ner­ven blank lie­gen – und dass Miss­gunst ein schlech­ter Rat­ge­ber ist.
Wind­kraft:
Unse­re anfäng­li­che Sor­ge, dass die vie­len Aus­schluss­kri­te­ri­en bei der Wind­ener­gie­pla­nung letzt­end­lich zu einer Ver­hin­de­rungs­pla­nung füh­ren, scheint sich nicht zu bewahr­hei­ten. Hilf­reich hier­bei war, dass das Land – wie von uns Grü­nen gefor­dert – nun end­lich das Ver­bot von Wind­kraft­an­la­gen in Land­schafts­schutz­ge­bie­ten auf­ge­ho­ben hat. Bei der Fra­ge, wo in den betref­fen­den Gebie­ten Wind­kraft­an­la­gen ste­hen wer­den, soll eine Land­schafts­bild­ana­ly­se der TU Dort­mund Hil­fe­stel­lung geben. In wel­cher Form das erfolgt, ist den meis­ten Teil­neh­mern der Inter­net-Befra­gung – ehr­lich gesagt – ver­bor­gen geblie­ben. Aber die Wis­sen­schaft Sicher­lich wer­den wir die­sen Pro­zess kri­tisch aber kon­struk­tiv beglei­ten.
Schul­ent­wick­lung:
Der Regio­nal­ver­band ist ja bekannt­lich der größ­te Schul­trä­ger im süd­west­deut­schen Raum. Mit Hil­fe des Kon­junk­tur­pa­ke­tes ist es sicher­lich gelun­gen, eini­ges am Zustand der Schul­ge­bäu­de ins Posi­ti­ve zu ver­än­dern. Nichts des­to weni­ger gilt es jetzt, akzep­ta­ble Rah­men­be­din­gun­gen für einen ordent­li­chen Schul­be­trieb zu schaf­fen. Bil­dung ist, ich glau­be, da sind wir uns einig, Bil­dung ist das wich­tigs­te Kapi­tal für jun­ge Men­schen, und gute Bil­dung braucht gute Schu­len mit ech­ter Ganz­tags­be­treu­ung und dem Gedan­ken der Inklu­si­on ver­pflich­tet. Jetzt gilt es, dass der Regio­nal­ver­band und sei­ne Kom­mu­nen Kon­zep­te ent­wi­ckeln, die demo­gra­phie­fest sind
•    einen effi­zi­en­ten Ein­satz öffent­li­cher Mit­tel erlau­ben,
•    fai­re Bil­dungs­chan­cen für alle Kin­der bie­ten
•    und das auch noch in der Flä­che.
Das hört sich ver­däch­tig nach der Qua­dra­tur des Krei­ses an. Mit etwas Phan­ta­sie ist es aber zu schaf­fen, indem bei­spiels­wei­se Stand­or­te unter einem gemein­sa­men Dach zusam­men­ge­legt wer­den, indem Ganz­tags­klas­sen als Ein­stieg in die Ganz­tags­schu­le geschaf­fen wer­den.
Gera­de hier – im Zusam­men­hang mit dem wei­te­ren Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung an saar­län­di­schen Schu­len – sind Kon­flik­te und gegen­sätz­li­che Auf­fas­sun­gen über die recht­li­chen Grund­la­gen zwi­schen den Ver­ant­wort­li­chen deut­lich gewor­den. Dabei ist nach wie vor davon aus­zu­ge­hen, dass das Land wie die Schul­trä­ger ein gemein­sa­mes Inter­es­se dar­an haben, den Aus­bau von Ganz­tags­schu­len vor­an­zu­brin­gen. Die durch den offen aus­ge­tra­ge­nen Kon­flikt ent­stan­de­ne Unsi­cher­heit über die Ein­rich­tung und Wei­ter­füh­rung von Ganz­tags­klas­sen hat gera­de jetzt – zu Beginn der Schul­an­mel­dun­gen – fata­le Aus­wir­kun­gen auf die Bil­dungs­land­schaft. Wir for­dern den Bil­dungs­mi­nis­ter auf, unver­züg­lich in einen offe­nen Dia­log mit den Schul­trä­gern ein­zu­tre­ten und die Bedin­gun­gen zu klä­ren, unter denen die Schul­trä­ger das Ange­bot an Ganz­tags­un­ter­richt ver­läss­lich kon­zi­pie­ren und finan­zie­ren kön­nen. Ich tei­le nament­lich die Ein­schät­zung des Regio­nal­ver­bands­di­rek­tors, dass die neue Ganz­tags­schul­ver­ord­nung hin­sicht­lich eines wei­te­ren Aus­baus der Ganz­tags­schu­len im Saar­land “gera­de­zu pro­hi­bi­tiv” wirkt. Es gilt zu ver­hin­dern, dass der Aus­bau von Ganz­tags­an­ge­bo­ten wegen sol­cher nicht akzep­ta­bler Vor­ga­ben ins Sto­cken gerät. Wie fatal sich for­mel­haf­te Spar­dik­ta­te aus­wir­ken, zeigt sich beim Inves­ti­ti­ons­etat unse­res „Gebäu­de- und Betriebs­ma­nage­ment Schu­len“. Wir hal­ten die Auf­la­gen der Kom­mu­nal­auf­sicht, wonach auch die Inves­ti­tio­nen in Schu­len for­mel­mä­ßig zu kür­zen sind, für unan­ge­mes­sen. Damit wird ein büro­kra­ti­sches Sche­ma auf Berei­che über­tra­gen, in denen Ein­spar­be­mü­hun­gen lang­fris­tig betrach­tet ins Gegen­teil umschla­gen. Mit Sor­ge sehen wir gera­de, dass die Ein­schnit­te den behin­der­ten­ge­rech­ten Aus­bau betref­fen – wie im Fal­le der Gemein­schafts­schu­le Heus­wei­ler. Das läuft den Anstren­gun­gen in Rich­tung einer ech­ten Inklu­si­on Behin­der­ter zuwi­der. Auch eine ange­dach­te Ver­schie­bung um ein Jahr sehen wir daher als fal­sches poli­ti­sches Signal. Für genau­so ver­fehlt hal­ten wir Spar­an­stren­gun­gen in die­sem wich­ti­gen Bereich, bei denen will­kür­lich und ohne erkenn­ba­ren Sach­ver­stand „kW-Ver­mer­ke“ in sen­si­blen Berei­chen gesetzt wer­den. Die poli­ti­schen Ver­hält­nis­se der Regio­nal­ver­samm­lung haben uns bei unse­rer For­de­rung nach bes­se­rer Ver­sor­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen im Stadt­teil Bur­bach durch die Ein­rich­tung eines Kin­der­hau­ses aus­ge­bremst.
Mei­ne Damen und Her­ren, ich kom­me zum Schluss: Für die, die’s nicht bemerkt haben: Dies war kei­ne kei­ne Blut-Schweiß-und-Trä­nen-Rede, aber der Appell, die Her­aus­for­de­run­gen ernst zu neh­men und end­lich fäl­li­ge Struk­tur­re­for­men ein­zu­lei­ten. Bei all­dem gilt mein ceter­um cen­seo: Grund­la­ge aller Ver­än­de­run­gen muss eine umfas­sen­de Betei­li­gung der Bür­ge­rIn­nen sein – von Anfang an. Alle gesell­schaft­lich, poli­tisch und öko­no­misch Ver­ant­wort­li­chen sind auf­ge­ru­fen, die­sen Reform­pro­zess kri­tisch und kon­struk­tiv zu beglei­ten. Jetzt gilt es, eine moder­ne, bür­ger­na­he und effi­zi­en­te Ver­wal­tungs­struk­tur für die Regi­on zu fin­den, die die Eigen­stän­dig­keit des Lan­des auch in Zukunft erhält.