Haushaltsrede 2015

Manfred Jost, Fraktionsvorsitzender

 

– es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Direktor Gillo,
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Haushalt für das kommende Jahr steht ganz unter dem Zeichen der steigenden Regionalverbandsumlage. Ich spreche hier sicher für alle, wenn ich sage, dass ich die zusätzlichen Belastungen für unsere Städte und Gemeinden bedauere. Und ich bedauere dies nicht nur, nein es ist ein Fiasko. Zu den Gründen für den Anstieg haben wir heute schon einiges gehört, neben dem Wegfall der Grunderwerbssteuer sind dies vor allem die steigenden Fallzahlen im Sozial- und Jugendamt.
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben durch den Regionalverband und die Mehrausgaben bedingt durch steigende Fallzahlen können allerdings nicht darüber hinweg täuschen, dass wir hier ein strukturelles Problem haben. Wir Grüne sehen hier dringenden Reformbedarf bei der Finanzausstattung der Landkreise durch den Bund und das Land. Daher müssen Bund und Land die Adressaten unserer Haushaltsreden sein.
Die Große Koalition im Landtag saniert das Land mit ihrem Haushalt zu einem großen Teil zu Lasten der Gemeindeverbände. Dabei erfüllen die Kreise und der Regionalverband Saarbrücken hoch sensible gesellschaftliche Aufgaben wie die Sozial- und Jugendhilfe. Mit ihrer Kürzungspolitik und der Drohung, den Kreisen eine Erhöhung der Kreisumlage zu untersagen, gefährdet die Landesregierung die Erfüllung dieser Aufgaben in dem notwendigen Ausmaß. Nehmen wir die Jugendhilfe: Wir Grüne können nicht nachvollziehen, wie von einigen auf Landesebene auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen eine Spardiskussion geführt wird, die kontraproduktiv ist. Jugendhilfeausgaben sind nicht nur notwendig, um jungen Menschen zu helfen. Nein, sie sind auch Investitionen in die Zukunft unserer Region. Denn die Früchte der Jugendhilfe werden am Schluss im Bildungs- und Gesundheitssystem geerntet.

Meine Damen und Herren, zu den Aufgaben des Regionalverbandes zählen zum Großteil die von mir angesprochenen gesetzlichen Pflichtaufgaben. Doch das darf uns nicht davon abhalten, zum Wohle unserer Städte und Gemeinden eigene Sparanstrengungen zu unternehmen. Das Potential dazu ist da. Nehmen wir zum Beispiel das Klimaschutzkonzept, das nun endlich vorliegt: Darin wird gezeigt, welche vielfältigen Ansatzpunkte  für den Klimaschutz und somit nachhaltiges Wirtschaften es in unserer Region gibt. Wir Grüne können hier nur eindringlich dazu aufrufen, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch konsequent umzusetzen! Zu den Empfehlungen des Klimaschutzkonzeptes gehört auch die Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Die Schaffung einer solchen Stelle ist und bleibt grüne Forderung, weil wir sie als rentierliche Maßnahme zur konsequenten Umsetzung des Klimaschutzes betrachten. Energieeinsparung und Energieeffizienz, ob nun beim Verkehr oder bei Liegenschaften, tragen mittel- bis langfristig zu Einsparungen bei, die haushaltswirksam sind. Darum muss es uns gehen! Außerdem will ich darauf hinweisen, dass die Einstellung eines Klimaschutzmanagers bis zu 65% förderfähig ist. Auch wenn wir von dieser Maßnahme überzeugt sind, sehen wir natürlich auch die Finanznot unserer Kommunen, die nun die steigende Umlage zu spüren bekommen. Unseren Kommunen zuliebe wollen wir sehen, ob die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, über die wir ja eben beraten haben, auch ohne einen Klimaschutzmanager funktioniert. Betrachten Sie dies nicht als Abkehr von unserer Forderung, denn das ist es keineswegs. Wir wollen sehen, wie der Regionalverband die Klimaschutzziele erreichen will. Seien Sie also versichert, dass unsere Grüne Fraktion hier immer mit Argusaugen draufschauen wird.
An dieser Stelle aber noch ein Wort zur Finanznot unserer Kommunen vor dem Hintergrund des Klimaschutzes: im Kooperationsrat führen wir derzeit die Diskussion um den Vorsorgeabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung.
Dass wir Grüne uns gegen eine Erweiterung des Abstandes von 650m auf 800m aussprechen, ist Ihnen sicher bekannt. Die Gründe liegen auf der Hand: durch die Vergrößerung des Abstandes wird nicht nur die Fläche der möglichen Konzentrationszonen halbiert, auch die Anzahl der möglichen Windkraftanlagen nimmt dramatisch ab. Meine Damen und Herren, glaubhafter Einsatz für Erneuerbare Energien sieht anders aus. Uns Grünen geht es hier aber nicht nur um die Erneuerbaren Energien an sich. Wir sehen vor allem auch den wirtschaftlichen Aspekt. Weniger Windenergieanlagen bedeuten entgangene Einnahmen. Wie in Zeiten schwieriger Haushaltslagen auf Einnahmequellen für die Kommunen verzichtet werden kann, ist uns Grünen ein Rätsel. Wir sehen daher den Regionalverband zusammen mit seinen Städten und Gemeinden in der Pflicht, sich für den Vorsorgeabstand von 650m einzusetzen.
Ein weiteres Sorgenkind ist für uns Grüne der ÖPNV im Regionalverband. Die derzeitige Aufteilung auf drei Aufgabenträger – Landeshauptstadt Saarbrücken, Völklingen und Kleiner Zweckverband des Regionalverbandes – der im Übrigen seit dem „Sulzbacher Urteil“ die rechtliche Grundlage fehlt, muss dringend auf neue Beine gestellt werden. Unseres Erachtens gibt die Größe des Regionalverbandes nur einen einzigen Aufgabenträger her, für mich persönlich brauchen wir für das Saarland insgesamt nur einen einzigen Aufgabenträger.
Nun zu unserem Antrag:
Ich habe eben schon das Thema Energieeinsparung und Energieeffizienz angesprochen. Hier könnte der Regionalverband schon viel bewirken, wenn er denn nun endlich den Investitionsstau bei den regionalverbandeigenen Gebäuden, speziell den Schulen, angehen würde. Die Grüne Fraktion hat deshalb in ihrem Haushaltsantrag die zusätzliche Mittelbereitstellung von 1 Mio. € zur energetischen Sanierung an Schulen gefordert, die wir als rentierliche Maßnahme sehen, die dringend notwendig ist.
Wer heute, in Angesicht günstiger Zinskonditionen auf dem Kapitalmarkt, nicht alle Möglichkeiten ausschöpft, um ein breites Spektrum an Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen, wird für der Zukunft wesentlich höhere Folgekosten produzieren. Deshalb können wir dem Haushalt nicht zustimmen, wenn unser Antrag von der Versammlung abgelehnt wird. Wir werden uns dann der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.