03.12.2010 | Kosten der Unterkunft: Zeitbombe für die Kommunalfinanzen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband wendet sich gegen die nun endgültig vom Bundestag durchgesetzte Kürzung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch. Ein Einspruch des Bundesrats – den auch das Saarland auf Drängen der Grünen unterstützt hatte – wurde am 26. November vom Bundestag zurückgewiesen. Die Schere zwischen Bundeszuschuss und steigenden Ausgaben geht damit weiter auseinander. Den saarländischen Kreisen und dem Regionalverband entstehen allein im laufenden Jahr Mehrausgaben von 17,4 Millionen Euro. Künftige Heizkostensteigerungen drohen voll auf deren Haushalte durchzuschlagen.
Zuständig für die Kosten der Unterkunft sind im Saarland die Kreise und der Regionalverband. Allein im Regionalverband zählen 40.000 Menschen zu den Leistungsbeziehern. Durch die Kürzung des Bundesanteils ergibt sich im Jahr 2010 – nach Schätzung des Landkreistages – für die Kreise und den Regionalverband ein Anstieg der Belastung von 17,4 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr – auf insgesamt 150 Millionen Euro. Rund die Hälfte davon entfällt auf den Regionalverband Saarbrücken.
Manfred Jost, der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Regionalverband, meint dazu: „Hier tickt eine weitere Zeitbombe für die Kommunalfinanzen. Der Bund darf die Kommunen nicht länger ausbluten lassen; er muss sich endlich angemessen an der Finanzierung der Sozialleistungen beteiligen. Eine Aufstockung der Bundesbeteiligung an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft wäre ein erster wichtiger Schritt, um die finanzschwachen Kommunen hierzulande von Kosten der Arbeitslosigkeit zu entlasten. Zwischen Haushaltsnotlage und Arbeitslosigkeit besteht ein enger Zusammenhang, um nicht zu sagen: ein Teufelskreis.“
Hintergrund
Der Bundestag hatte im Dezember 2009 mit der Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches eine Absenkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft beschlossen – von durchschnittlich 25,4 auf 23,6 Prozent im Jahr 2010. 2011 soll der Anteil immerhin 25,1 Prozent betragen. Grundlage ist eine Berechnungsformel, die sich ausschließlich an der Zahl der „Bedarfsgemeinschaften“ orientiert. Steigende Heizkosten und die steigende Zahl der „Aufstocker“, die Anspruch auf solche Leistungen haben, bleiben unberücksichtigt, genauso wie die Anzahl der Menschen, die in solchen Bedarfsgemeinschaften tatsächlich leben. Die Forderungen der Länder nach einer grundlegenden Überarbeitung der Berechnungsformel ließen sich auch in einem langwierigen Vermittlungsverfahren nicht durchsetzen.
Daraufhin hatte der Bundesrat am 26.11.2010 Einspruch gegen das Gesetz erhoben. Nicht zuletzt auf Betreiben der grünen Kabinettsmitglieder hatte sich auch das Saarland am Einspruch beteiligt. Diesen Einspruch lehnte nun der Bundestag wie erwähnt mehrheitlich ab.