07.02.2013 | CDU versus Gillo: Bündnisgrüne erstaunt über CDU-Kritik an Gillo

Mit Erstaunen hat die bündnisgrüne Fraktion im Saarbrücker Schloss die Kritik der CDU an Regionalverbandsdirektor Peter Gillo  zur Kenntnis genommen (SZ vom 06.02.2013). Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen, Manfred Jost: „Ins Deutsche übersetzt besagt die Kritik der CDU: Peter Gillo vergaß, die Bundesregierung und die Landesregierung an dieser Stelle für ihre Großzügigkeit zu loben. Das ist aber nur allzu verständlich. Es bleibt nämlich Fakt, dass der Regionalverband mit seinen massiven sozialen Problemen im Stich gelassen wird. Die Mehrkosten muss er den Kommunen in Rechnung stellen, die ihrerseits am Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit stehen. Bund und Land verstoßen trotz punktueller Entlastungen nach wie vor massiv gegen das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“).
Wir halten die aktuellen Vorwürfe der CDU für an den Haaren herbeigezogen. Und wir fragen uns, ob die Kritik am Koalitionspartner der närrischen Jahreszeit geschuldet oder ob sie Vorbote des Bundestagswahlkampfes ist. Letzteres wäre kein gutes Zeichen: Das hieße, dass auf den Stillstand, den die Große Koalition im Schloss verursacht hat, nun ein monatelanger Kleinkrieg um Scheinprobleme folgt. Vor dem Hintergrund, dass dem Regionalverband die tatsächlichen Probleme über den Kopf wachsen, ist das nicht zu verantworten.
Zum Hintergrund:    
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo hatte (in der SZ vom 23.01.) beklagt, dass die Ausgaben des Sozialamtes nicht nur bei der Grundsicherung im Alter, sondern auch bei den Hilfen zur Pflege „von Jahr zu Jahr erhebliche Zuwächse“ verzeichneten. Darin spiegele sich die demographische Entwicklung wider. Daraufhin haben ihn nun der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Regionalversammlung, Norbert Moy sowie der Erste Beigeordnete Manfred Hayo (ebenfalls CDU) heftig kritisiert. Gillo habe „Bruttoangaben“ gemacht und unterschlagen, dass Bund und Land dem Regionalverband dabei unter die Arme griffen. Tatsächlich übernimmt der Bund die Kosten der Grundsicherung zunächst schrittweise und ab 2014 zur Gänze; die Hilfen zur Pflege werden vom Land zum Teil erstattet.