10.10.2012 | Fraktion bringt Resolution zur Vermögensbesteuerung in Regionalversammlung ein

Die Fraktion hat im Regionalverband einen eigenen Entwurf einer Resolution zu Vermögensabgabe und zur Vermögensteuer eingebracht. Einem Entwurf der LINKEn konnten wir uns wegen inhaltlicher Mängel und Diskrepanzen nicht anschließen. Wir sind nun gespannt, wie sich die anderen Fraktionen dazu stellen.
Die Regionalversammlung möge beschließen:
Resolution zum Schuldenabbau durch moderate Besteuerung großer Vermögen
Die Regionalversammlung Saarbrücken unterstützt Forderungen nach einer angemessenen Beteiligung der Besitzer großer Vermögen an der Sanierung der Staatsfinanzen – ergänzend zu den Sparbemühungen aller Gebietskörperschaften. Eine höhere Belastung Wohlhabender ist angesichts der Schuldenlast der öffentlichen Haushalte und entsprechend eingeengter Handlungsspielräume auf allen Ebenen notwendig und berechtigt.
Gleichviel ob die Beteiligung Wohlhabender mittelfristig in Form der Erhebung einer Vermögensteuer oder zunächst in Form der Erhebung einer befristeten Vermögensabgabe erfolgt, müssen entsprechende Einnahmen mit dazu verwendet werden, die desolate finanzielle Situation der Länder und insbesondere der Kommunen zu verbessern.
Die Steuerbelastung sollte allerdings moderat ausfallen und im Regelfall die Entrichtung der Steuer aus laufenden Erträgen erlauben. Unbillige Härten sind durch Gewähr entsprechender Freibeträge für Privatpersonen und Unternehmen zu vermeiden.
Begründung
Auch wenn es richtig ist, dass der Regionalverband keine Kompetenzen auf dem Gebiet der Besteuerung besitzt, steht es ihm – auch im Interesse der beteiligten notleidenden Kommunen – zu, auf Abhilfe im Weg der Einnahmeverbesserungen durch Steuererhebung zu dringen.
Die Belastung von Vermögen ist in Deutschland im internationalen Vergleich niedrig und bietet Spielraum für Einnahmeerhöhungen, ohne die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu gefährden. Das sieht unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung so, und auch die OECD empfiehlt Deutschland, die vermögensbezogene Besteuerung zu verstärken.
Ein Abbau der Verschuldung über den offenen, transparenten Weg der Erhebung von Vermögensteuern oder –abgaben ist gegenüber der Alternative einer kalten, inflatorischen Entschuldung allemal vorzuziehen.