14.03.2014 | Bündnisgrüne verlangen Klarheit für Schulstandorte

Nach Ablauf der Anmel­de­frist zu den All­ge­mein­bil­den­den Schu­len ver­langt die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Saar­brü­cker Schloss Aus­kunft über die Zukunft der Stand­or­te und über mög­li­che Schul­schlie­ßun­gen im Regionaklver­band. Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de und Ex-Staats­se­kre­tär im Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um, Ste­phan Kör­ner, erklärt dazu:
„Nach dem Wil­len von Minis­ter Com­mer­çon droht Schul­stand­or­ten mit weni­ger als 220 Schü­le­rIn­nen in den Klas­sen­stu­fen fünf bis neun das bal­di­ge Aus. Das haben wir von Anfang an kri­ti­siert. Wir woll­ten wäh­rend der grü­nen Regie­rungs­be­tei­li­gung den Schu­len mehr Zeit zur Anpas­sung ver­schaf­fen.  Es ist ein offe­nes Geheim­nis, wel­che Stand­or­te auf der Kip­pe ste­hen. Die betrof­fe­nen Kom­mu­nen, vor allem aber Eltern, Leh­rer­schaft, Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben ein Recht zu erfah­ren, wie es um die Zukunft ihrer Schu­len steht. Nicht zuletzt geht es auch um bau­li­che Maß­nah­men und Inves­ti­tio­nen in beträcht­li­cher Höhe, über die schnellst­mög­lich zu ent­schei­den ist. Die Erstel­lung der Schul­ent­wick­lungs­plä­ne obliegt dem Regio­nal­ver­band als Schul­trä­ger. Die­ser ist gehal­ten, Vor­schlä­ge zu unter­brei­ten, wie die Vor­ga­be des Bil­dungs­mi­nis­ters umzu­set­zen ist. Gegen den Wil­len des Schul­trä­gers kann kei­ne Zusam­men­le­gung oder Schlie­ßung beschlos­sen wer­den. Wir ver­lan­gen nach Bekannt­wer­den der jüngs­ten Anmel­de­zah­len nun Aus­kunft dar­über, wie sich Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor Gil­lo die künf­ti­ge Schul­land­schaft vor­stellt. Dar­über muss dann ein offe­ner Dis­kurs geführt wer­den, in den alle Betei­lig­ten ihre Vor­stel­lun­gen ein­brin­gen soll­ten. Alter­na­ti­ven zur Schlie­ßung müs­sen auf den Prüf­stand gestellt wer­den: etwa  eine Zusam­men­le­gung mit ört­li­chen Grund­schu­len oder eine Koope­ra­ti­on bestehen­der Stand­or­te. Dabei soll­te auch über die Kreis­gren­zen hin­aus gedacht wer­den. Wir haben zu die­sem The­ma eine Anfra­ge im zustän­di­gen Schul­aus­schuss gestellt, der am kom­men­den Mon­tag (17.03.) tagt. Kon­kret wol­len wir wis­sen, wel­che Hand­lungs­op­tio­nen aus Sicht der Ver­wal­tung zur­zeit exis­tie­ren, wel­che Akti­vi­tä­ten – der betrof­fe­nen Kom­mu­nen, der Schu­len oder des Regio­nal­ver­bands als Schul­trä­ger – es zur­zeit gibt und schließ­lich, ob zum kom­men­den oder zum dar­auf­fol­gen­den Schul­jahr Schul­stand­or­te zur Schlie­ßung oder Zusam­men­le­gung mit ande­ren Schu­len anste­hen und um wel­che es sich dabei han­delt. Es darf nicht dazu kom­men, dass das The­ma bis zur Kom­mu­nal­wahl für tabu erklärt wird und hin­ter­her über die Köp­fe der Betei­lig­ten hin­weg ein­sa­me Ent­schei­dun­gen fallen.