15.03.2013 | Grüne und Freie Wähler begrüßen Ausweitung der Windpotentialflächen

Simone Peter, Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der Bündnisgrünen und Ralf Hektor, Vertreter der Freien Wähler und energiepolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Saarbrücker Schloss, begrüßen die jüngst bekannt gewordene Ausweitung der Flächen, die für Windkraftanlagen in Frage kommen. Die entsprechende Verordnung des Umweltministeriums, die den Bau von Windkraftanlagen nun auch in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich zulässt, sei überfällig gewesen.
„Der bisher geltende generelle Ausschluss von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten war willkürlich und wirkte prohibitiv. Deshalb hatte das grün geführte Umweltministerium diese Verordnung im Jahr 2011 noch auf den Weg gebracht. Endlich tritt sie nun in Kraft. Denn gerade im Regionalverband wären die verbleibenden Flächen für Windenergieanlagen vernachlässigbar klein gewesen – das generelle Verbot von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten hätte hier de facto eine rechtlich fragwürdige Verhinderungsplanung bedingt. Mit der Zulassung kommen nun größere Flächen im Bereich der Landeshauptstadt, aber auch der Gemeinden Riegelsberg, Heusweiler und Sulzbach als potentielle Standorte für Windkraftanlagen in Frage. Damit begünstigen wir nicht bloß die Energiewende – wir erschließen auch den beteiligten Gemeinden und nicht zuletzt dem Saarforst beträchtliche Einnahmequellen. Von daher war auch die Zuweisung der Planungshoheit an die Kommunen angemessen. Schließlich weiß niemand besser Bescheid über die konkreten Verhältnisse vor Ort als die betreffenden Kommunen.
Selbstverständlich müssen Belange des Naturschutzes und des Artenschutzes weiterhin strikt beachtet werden. Das sollen die bisherigen Voruntersuchungen des Regionalverbands, aber auch fällige Prüfungen im Einzelfall sicherstellen. Auswirkungen auf das Landschaftsbild an den potentiellen Standorten werden gegenwärtig in einer zum Großteil vom Land finanzierten Studie der Technischen Universität Dortmund untersucht. Damit wird durchaus auch Belangen des Landschaftsschutzes Rechnung getragen. Wir wollen den Prozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.“