Die Aufgabenträgerschaft für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf dem Gebiet des Regionalverbands liegt gegenwärtig in der Hand von drei Trägern: den Städten Saarbrücken und Völklingen sowie dem so genannten „kleinen“ Zweckverband Personennahverkehr im Regionalverband Saarbrücken. In einem Urteil zu einer Klage der Stadt Sulzbach hat das Verwaltungsgericht Saarlouis diese gegenwärtige Aufgabenzuweisung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil hat damit Konsequenzen, die den Verantwortlichen in den Kommunen und im Regionalverband noch nicht klar zu sein scheinen. Bisher fehlt jedenfalls jegliche Reaktion. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Saarbrücker Schloss, Manfred Jost: „Die Situation des Linienbusverkehrs im Regionalverband ist seit längerer Zeit von Intransparenz, Koordinationsproblemen, hohem Zuschussbedarf und einer Vielzahl ungelöster Konflikte gekennzeichnet. Das haben wir gerade vor wenigen Tagen in einer Anfrage im Regionalverband thematisiert: So stößt die Einführung neuer Nahverkehrspläne auf akute Koordinationsschwierigkeiten. Zwischen der Stadt Saarbrücken und dem „kleinen“ Zweckverband bestehen insbesondere Konflikte über die Finanzierung und die neue Satzung des Zweckverbands. Wegen der Intransparenz der Kostenrechnung und fehlender Einflussmöglichkeiten war die Stadt Sulzbach bisher nicht bereit, die Umlage für den Betrieb der Linien in der geforderten Höhe zu zahlen. Sie hatte deswegen auf Austritt aus dem Zweckverband geklagt. Wegen der Zahlungsverweigerung drohte eine Ausdünnung des Linienverkehrs im Sulzbachtal. Im Rechtsstreit ist nun ein Urteil des Verwaltungs¬gerichts Saarlouis ergangen (Aktenzeichen 10 K 338/12). Darin wird der Austritt Sulzbachs aus dem Zweckver¬band für nichtig erklärt. Sulzbach sei weiter Mitglied im Zweckverband und damit umlagepflichtig. Zugleich – und das ist die eigentliche Überraschung – wird in der Urteilsbegründung (S. 21 f.) festgestellt, die seinerzeitige Übertragung der Aufgaben des ÖPNV auf die Städte Völklingen und Saarbrücken durch den Zweckverband sei unwirksam, und zwar zum einen aus formellen Gründen – weil die Übertragung gegen die Satzung des Zweckverbands verstieß -, zum andern wohl auch aus materiellen Gründen: So scheine es „fraglich“, ob das ÖPNV-Gesetz (§6 Abs. 1) „mehrere, regional begrenzte Aufgaben¬träger innerhalb eines Trägergebietes zulässt. … (D)ie Aufgabenträger¬schaft im ÖPNV (sei) schließlich nicht den Gemeinden sondern den größeren Einheiten der Kreise bzw. des Regionalverbands auferlegt“ (S.22). Nun beabsichtigt die Stadt Sulzbach wohl gegen das Urteil in Revision zu gehen. Wie immer auch diese Sache ausgehen mag: Die Richter haben mit ihrer Kritik an der Zersplitterung der Aufgabenträgerschaft Recht. Die Konsequenzen wären weit reichend. So war bisher die direkte Vergabe an eigene Unternehmen durch die Städte Völklingen und Saarbrücken als Aufgabenträger möglich und erfolgte quasi automatisch. Das wird nach EU-Richtlinie 1370 nicht mehr der Fall sein, wenn die Aufgabenträgerschaft nicht mehr bei den Städten liegt. Zukünftig wären diese Leistungen auszuschreiben. Wir fordern den Regionalverbandsdirektor auf, umgehend in diesem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge aktiv zu werden. Dem Hickhack zwischen den Verantwortlichen, der Intransparenz und der drohenden Ausdünnung des Linienverkehrs muss entschlossen entgegen gewirkt werden: und zwar durch klare Zuweisung der Verantwortung auf Ebene des Regionalverbands. Dies wäre die Struktur, die das Gesetz zum Öffentlichen Personennahverkehr ursprünglich vorgesehen hat, und so wird es auch anderswo im Saarland gehandhabt. Und das ist überdies auch noch vernünftig so.“