22.05.2012 | Bündnisgrüne im Schloss: Bürgerengagement nicht unter Strafe stellen!

Wie der Presse (Saarbrücker Zeitung vom 22.05.2012) zu entnehmen war, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde des Regionalverbands einer Bürgerin aufgrund eines von ihrer Seite erfolgten Hinweises auf mögliche Gefährdungen Gebühren in Höhe von 150,33 Euro in Rechnung gestellt. Die Frau hatte die Gemeindeverwaltung Quierschied über bauliche Mängel eines seit vielen Jahren leerstehenden Hauses in Fischbach informiert, das ihrer Meinung nach zum Gefahrenpunkt zu werden drohte. Eine baurechtliche Prüfung mit Ortstermin blieb indes ergebnislos.
Gegenüber der Presse hieß es von Seiten des Regionalverbands, die Gebührenerhebung „werde seit 2004 so gehandhabt, weil man festgestellt habe, dass die von Bürgern geforderten baulichen Überprüfungen überhandnahmen.“  
Manfred Jost, Vorsitzender der Bündnisgrünen in der Regionalversammlung, sieht diese Praxis mit Besorgnis: „Es entsteht der fatale Eindruck, als solle bürgerliches Engagement auf diesem Weg unter Strafe gestellt werden. Die Behörde droht so von wichtigen Informationen über tatsächliche Missstände abgeschnitten zu werden, die sich durchaus als lebensrettend erweisen könnten. Das Entsetzen über den Fall eines Kindes, das beim Spielen in einem baufälligen Haus ums Leben kam, steckt uns allen noch in den Knochen. Es ist sicher richtig, dass sich eine Behörde in gewissem Maß vor mutwilligen Falschhinweisen schützen muss. Um einen solchen Fall geht es hier aber offenbar nicht – ein abgefallenes Fallrohr und ein verwahrloster Zustand des Hauses lassen die Befürchtungen der Bürgerin durchaus berechtigt erscheinen.“    
Die bündnisgrüne Fraktion hat beantragt, das Thema bei der nächsten Sitzung des Regionalverbandsausschusses zu behandeln. In ihrer Anfrage bittet sie die Verwaltung um unter anderem um Auskunft darüber,
1.    ob die Schilderung in besagtem Presseartikel über den baulichen Zusatnd des Hauses – insbesondere über das herabgefallene Fallrohr – zutrifft und ob die Besorgnis der betreffenden Bürgerin insofern nachvollziehbar war.  
2.    ob in diesem Fall die Inrechnungstellung von Gebühren zwingend vorgeschrieben war (scheint doch die Praxis – bei gleicher Rechtslage – in der Vergangenheit eine andere gewesen zu sein).
3.    weshalb in diesem Fall die Beschwerdeführerin als Gebührenschuldner belangt wurde, obwohl nicht sie es war, die sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde gewandt hatte, sondern die Gemeindeverwaltung Quierschied (die die Besorgnis insofern jedenfalls nicht für unbegründet zu halten schien).
4.    welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die Erhebung von Gebühren auf solche Fälle zu beschränken, wo die Hinweise tatsächlich mutwillig erfolgen (wo es sich also – salopp gesprochen – tatsächlich um Querulantentum handelt).
5.    ob die Untere Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall tatsächlich an der Erhebung von Gebühren festhält oder ob die Gebühr erlassen und ein Rechtsstreit abgewendet werden kann.