24.09.2012 | Bündnisgrüne im Schloss für offene Debatte über Vermögensbesteuerung – Peinliches Lavieren der Großen Koalition in der Regionalversammlung kritisiert

Als peinlich bezeichnet Manfred Jost, Fraktionsvorsitzender der bündnisgrünen Fraktion in der Regionalversammlung, die ausweichende Haltung von CDU und SPD in der Frage einer gemeinsamen Resolution zur Vermögensteuer. Die Behauptung der SPD, sie habe noch Beratungsbedarf, sei unglaubwürdig. In Wahrheit habe ihr Koalitionspartner CDU die Angelegenheit zum Tabuthema erklärt.
Manfred Jost weiter: „Die Forderung nach höherer Belastung der starken Schultern ist angesichts der drückenden kommunalen Schuldenlast und eingeengter Handlungsspielräume berechtigt. Die Besteuerung von Vermögen fällt in Deutschland im internationalen Vergleich zu niedrig aus. Das sieht etwa das renommierte Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung so. Auch die OECD empfiehlt Deutschland, die vermögensbezogene Besteuerung zu verstärken.
Es trifft zwar zu, dass der Regionalverband auf dem Gebiet der Vermögensbesteuerung keine Kompetenzen besitzt. Dennoch stehen er und die beteiligten Kommunen als von Finanznot Betroffene in der Pflicht, bei Bund und Land auf Abhilfe zu dringen – eben durch Erhebung einer solchen Abgabe. Das ist keine Frage der formalen Zuständigkeit, sondern der Verantwortung gegenüber den BürgerInnen.
Dass wir dem vorliegenden Resolutionsentwurf der Partei DIE LINKE nicht ohne weiteres zustimmen können, liegt zum einen am Zeitpunkt, zum anderen an dessen Inhalt. Dem Antrag der Linken kann schon deshalb faktisch nicht entsprochen werden, weil es zurzeit keine Bundesratsinitiative gibt, der das Saarland sich anschließen könnte. Es bestehen zwar Pläne der rot/grünen Länder, eine Initiative zur Einführung der Vermögensteuer zu starten. Deren Abstimmung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Inhaltlich ist am Resolutionsentwurf die von der LINKEN erwähnte Höhe von fünf Prozent problematisch. Angesichts ohnedies schon niedriger Realzinsen und Renditen auf übliche Anlageformen wäre diese Höhe sowohl aus wirtschaftspolitischer Sicht als auch aus Gründen der Fairness abzulehnen. Einer resultierenden Belastung der laufenden Erträge in Höhe von weit über 100% stehen überdies schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.
Nach unseren bündnisgrünen Vorstellungen sollte zunächst eine auf zehn Jahre befristete Sonderabgabe in moderater Höhe auf Vermögen über eine Million € (plus Freibeträgen für jedes Kind) eingeführt werden. Eine solche Möglichkeit sieht Artikel 106 Grundgesetz ausdrücklich vor. Betroffen wären 330.000 Steuerpflichtige. Das Aufkommen von insgesamt 100 Mrd. € muss nach der Auffassung unserer Fraktion auch der Senkung der Schuldenlast des Landes und der Kommunen dienen. Wir fordern die anderen Fraktionen in der Regionalversammlung auf, mit uns in eine offene Diskussion über dieses Thema einzutreten und Gemeinsamkeiten auszuloten.“