24.09.2012 | Bündnisgrüne im Schloss für offene Debatte über Vermögensbesteuerung – Peinliches Lavieren der Großen Koalition in der Regionalversammlung kritisiert

Als pein­lich bezeich­net Man­fred Jost, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der bünd­nis­grü­nen Frak­ti­on in der Regio­nal­ver­samm­lung, die aus­wei­chen­de Hal­tung von CDU und SPD in der Fra­ge einer gemein­sa­men Reso­lu­ti­on zur Ver­mö­gen­steu­er. Die Behaup­tung der SPD, sie habe noch Bera­tungs­be­darf, sei unglaub­wür­dig. In Wahr­heit habe ihr Koali­ti­ons­part­ner CDU die Ange­le­gen­heit zum Tabu­the­ma erklärt.
Man­fred Jost wei­ter: „Die For­de­rung nach höhe­rer Belas­tung der star­ken Schul­tern ist ange­sichts der drü­cken­den kom­mu­na­len Schul­den­last und ein­ge­eng­ter Hand­lungs­spiel­räu­me berech­tigt. Die Besteue­rung von Ver­mö­gen fällt in Deutsch­land im inter­na­tio­na­len Ver­gleich zu nied­rig aus. Das sieht etwa das renom­mier­te Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung so. Auch die OECD emp­fiehlt Deutsch­land, die ver­mö­gens­be­zo­ge­ne Besteue­rung zu ver­stär­ken.
Es trifft zwar zu, dass der Regio­nal­ver­band auf dem Gebiet der Ver­mö­gens­be­steue­rung kei­ne Kom­pe­ten­zen besitzt. Den­noch ste­hen er und die betei­lig­ten Kom­mu­nen als von Finanz­not Betrof­fe­ne in der Pflicht, bei Bund und Land auf Abhil­fe zu drin­gen – eben durch Erhe­bung einer sol­chen Abga­be. Das ist kei­ne Fra­ge der for­ma­len Zustän­dig­keit, son­dern der Ver­ant­wor­tung gegen­über den Bür­ge­rIn­nen.
Dass wir dem vor­lie­gen­den Reso­lu­ti­ons­ent­wurf der Par­tei DIE LINKE nicht ohne wei­te­res zustim­men kön­nen, liegt zum einen am Zeit­punkt, zum ande­ren an des­sen Inhalt. Dem Antrag der Lin­ken kann schon des­halb fak­tisch nicht ent­spro­chen wer­den, weil es zur­zeit kei­ne Bun­des­rats­in­itia­ti­ve gibt, der das Saar­land sich anschlie­ßen könn­te. Es bestehen zwar Plä­ne der rot/grünen Län­der, eine Initia­ti­ve zur Ein­füh­rung der Ver­mö­gen­steu­er zu star­ten. Deren Abstim­mung wird aber noch eini­ge Zeit in Anspruch neh­men.
Inhalt­lich ist am Reso­lu­ti­ons­ent­wurf die von der LINKEN erwähn­te Höhe von fünf Pro­zent pro­ble­ma­tisch. Ange­sichts ohne­dies schon nied­ri­ger Real­zin­sen und Ren­di­ten auf übli­che Anla­ge­for­men wäre die­se Höhe sowohl aus wirt­schafts­po­li­ti­scher Sicht als auch aus Grün­den der Fair­ness abzu­leh­nen. Einer resul­tie­ren­den Belas­tung der lau­fen­den Erträ­ge in Höhe von weit über 100% ste­hen über­dies schwer­wie­gen­de ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken ent­ge­gen.
Nach unse­ren bünd­nis­grü­nen Vor­stel­lun­gen soll­te zunächst eine auf zehn Jah­re befris­te­te Son­der­ab­ga­be in mode­ra­ter Höhe auf Ver­mö­gen über eine Mil­li­on € (plus Frei­be­trä­gen für jedes Kind) ein­ge­führt wer­den. Eine sol­che Mög­lich­keit sieht Arti­kel 106 Grund­ge­setz aus­drück­lich vor. Betrof­fen wären 330.000 Steu­er­pflich­ti­ge. Das Auf­kom­men von ins­ge­samt 100 Mrd. € muss nach der Auf­fas­sung unse­rer Frak­ti­on auch der Sen­kung der Schul­den­last des Lan­des und der Kom­mu­nen die­nen. Wir for­dern die ande­ren Frak­tio­nen in der Regio­nal­ver­samm­lung auf, mit uns in eine offe­ne Dis­kus­si­on über die­ses The­ma ein­zu­tre­ten und Gemein­sam­kei­ten auszuloten.“