25.07.2013 | Bündnisgrüne fordern klare Struktur beim ÖPNV im Regionalverband

Die Auf­ga­ben­trä­ger­schaft für den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) auf dem Gebiet des Regio­nal­ver­bands liegt gegen­wär­tig in der Hand von drei Trä­gern: den Städ­ten Saar­brü­cken und Völk­lin­gen sowie dem so genann­ten „klei­nen“ Zweck­ver­band Per­so­nen­nah­ver­kehr im Regio­nal­ver­band Saar­brü­cken. In einem Urteil zu einer Kla­ge der Stadt Sulz­bach hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Saar­lou­is die­se gegen­wär­ti­ge Auf­ga­ben­zu­wei­sung für rechts­wid­rig erklärt. Das Urteil hat damit Kon­se­quen­zen, die den Ver­ant­wort­li­chen in den Kom­mu­nen und im Regio­nal­ver­band noch nicht klar zu sein schei­nen. Bis­her fehlt jeden­falls jeg­li­che Reak­ti­on. Dazu erklärt der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Bünd­nis­grü­nen im Saar­brü­cker Schloss, Man­fred Jost: „Die Situa­ti­on des Lini­en­bus­ver­kehrs im Regio­nal­ver­band ist seit län­ge­rer Zeit von Intrans­pa­renz, Koor­di­na­ti­ons­pro­ble­men, hohem Zuschuss­be­darf und einer Viel­zahl unge­lös­ter Kon­flik­te gekenn­zeich­net. Das haben wir gera­de vor weni­gen Tagen in einer Anfra­ge im Regio­nal­ver­band the­ma­ti­siert: So stößt die Ein­füh­rung neu­er Nah­ver­kehrs­plä­ne auf aku­te Koor­di­na­ti­ons­schwie­rig­kei­ten. Zwi­schen der Stadt Saar­brü­cken und dem „klei­nen“ Zweck­ver­band bestehen ins­be­son­de­re Kon­flik­te über die Finan­zie­rung und die neue Sat­zung des Zweck­ver­bands. Wegen der Intrans­pa­renz der Kos­ten­rech­nung und feh­len­der Ein­fluss­mög­lich­kei­ten war die Stadt Sulz­bach bis­her nicht bereit, die Umla­ge für den Betrieb der Lini­en in der gefor­der­ten Höhe zu zah­len. Sie hat­te des­we­gen auf Aus­tritt aus dem Zweck­ver­band geklagt. Wegen der Zah­lungs­ver­wei­ge­rung droh­te eine Aus­dün­nung des Lini­en­ver­kehrs im Sulz­bach­tal. Im Rechts­streit ist nun ein Urteil des Verwaltungs¬gerichts Saar­lou­is ergan­gen (Akten­zei­chen 10 K 33812). Dar­in wird der Aus­tritt Sulz­bachs aus dem Zweckver¬band für nich­tig erklärt. Sulz­bach sei wei­ter Mit­glied im Zweck­ver­band und damit umla­ge­pflich­tig. Zugleich – und das ist die eigent­li­che Über­ra­schung – wird in der Urteils­be­grün­dung (S. 21 f.) fest­ge­stellt, die sei­ner­zei­ti­ge Über­tra­gung der Auf­ga­ben des ÖPNV auf die Städ­te Völk­lin­gen und Saar­brü­cken durch den Zweck­ver­band sei unwirk­sam, und zwar zum einen aus for­mel­len Grün­den – weil die Über­tra­gung gegen die Sat­zung des Zweck­ver­bands ver­stieß -, zum andern wohl auch aus mate­ri­el­len Grün­den: So schei­ne es “frag­lich“, ob das ÖPNV-Gesetz (§6 Abs. 1) „meh­re­re, regio­nal begrenz­te Aufgaben¬träger inner­halb eines Trä­ger­ge­bie­tes zulässt. … (D)ie Aufgabenträger¬schaft im ÖPNV (sei) schließ­lich nicht den Gemein­den son­dern den grö­ße­ren Ein­hei­ten der Krei­se bzw. des Regio­nal­ver­bands auf­er­legt” (S.22). Nun beab­sich­tigt die Stadt Sulz­bach wohl gegen das Urteil in Revi­si­on zu gehen. Wie immer auch die­se Sache aus­ge­hen mag: Die Rich­ter haben mit ihrer Kri­tik an der Zer­split­te­rung der Auf­ga­ben­trä­ger­schaft Recht. Die Kon­se­quen­zen wären weit rei­chend. So war bis­her die direk­te Ver­ga­be an eige­ne Unter­neh­men durch die Städ­te Völk­lin­gen und Saar­brü­cken als Auf­ga­ben­trä­ger mög­lich und erfolg­te qua­si auto­ma­tisch. Das wird nach EU-Richt­li­nie 1370 nicht mehr der Fall sein, wenn die Auf­ga­ben­trä­ger­schaft nicht mehr bei den Städ­ten liegt. Zukünf­tig wären die­se Leis­tun­gen aus­zu­schrei­ben. Wir for­dern den Regio­nal­ver­bands­di­rek­tor auf, umge­hend in die­sem wich­ti­gen Bereich der Daseins­vor­sor­ge aktiv zu wer­den. Dem Hick­hack zwi­schen den Ver­ant­wort­li­chen, der Intrans­pa­renz und der dro­hen­den Aus­dün­nung des Lini­en­ver­kehrs muss ent­schlos­sen ent­ge­gen gewirkt wer­den: und zwar durch kla­re Zuwei­sung der Ver­ant­wor­tung auf Ebe­ne des Regio­nal­ver­bands. Dies wäre die Struk­tur, die das Gesetz zum Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr ursprüng­lich vor­ge­se­hen hat, und so wird es auch anders­wo im Saar­land gehand­habt. Und das ist über­dies auch noch ver­nünf­tig so.“