26.03.2015 | Grüne fordern klares Bekenntnis zur Windenergie im Regionalverband

Anläss­lich der mor­gi­gen Sit­zung des Koope­ra­ti­ons­ra­tes, in der über die Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen für Wind­ener­gie­an­la­gen und die Ver­grö­ße­rung der Abstands­flä­chen bera­ten wird, erklärt der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Regio­nal­ver­band, Man­fred Jost:

In der mor­gi­gen Sit­zung des Koope­ra­ti­ons­ra­tes geht die Pos­se um die Wind­kraft im Regio­nal­ver­band in die nächs­te Run­de. Prot­ago­nis­ten sind der von einer groß­ko­ali­tio­nä­ren Mehr­heit geführ­te Regio­nal­ver­band, des­sen Enga­ge­ment für eine fort­schritt­li­che und nach­hal­ti­ge Ener­gie- und Umwelt­po­li­tik bes­ten­falls zöger­lich zu nen­nen ist, sowie die Gemein­den, die den regio­na­len Aus­bau der Wind­kraft wider jede Ver­nunft schlicht blo­ckie­ren. Das auf Druck die­ser Gemein­den ein­ge­hol­te Rechts­gut­ach­ten zum Vor­sor­ge­ab­stand bestä­tigt unse­re Ein­schät­zung. Der ursprüng­lich vor­ge­schla­ge­ne Abstand von 650 m zur Wohn­be­bau­ung ist laut Gut­ach­ten deut­lich rechts­si­che­rer als einer von 800 m. Hin­zu kommt die Tat­sa­che, dass sich durch die Erwei­te­rung des Vor­sor­ge­ab­stan­des von 650 m auf 800 m die Anzahl der Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen hal­biert und zudem die Anzahl der mög­li­chen Wind­kraft­an­la­gen dra­ma­tisch abnimmt. Trotz die­ser Fak­ten­la­ge wird jetzt erneut über einen erwei­ter­ten Abstand debattiert.

Alle an der Ent­schei­dung Betei­lig­ten müs­sen sich bewusst sein, dass die jetzt zur Dis­po­si­ti­on ste­hen­de Erwei­te­rung des Vor­sor­ge­ab­stan­des einer Bank­rott­erklä­rung hin­sicht­lich der Umset­zung der Ener­gie­wen­de im Regio­nal­ver­band gleich­kommt. Außer­dem müs­sen die Aus­wir­kun­gen auf die kom­mu­na­len Haus­hal­te eben­falls Beach­tung fin­den, denn weni­ger Wind­ener­gie­an­la­gen bedeu­ten auch weni­ger Ein­nah­men für ohne­hin klam­me Kommunen.

Mit dem mor­gi­gen Aus­le­gungs­be­schluss wer­den auch alle Städ­te und Gemein­den um Stel­lung­nah­me und Beschluss­fas­sung über die Abstands­flä­chen gebe­ten. Wir for­dern daher die Stadt- und Gemein­de­rä­te ein­dring­lich auf, die Chan­ce zu nut­zen und sich im Sin­ne der Ener­gie­wen­de und im Sin­ne ihrer eige­nen kom­mu­na­len Haus­hal­te für einen Vor­sor­ge­ab­stand von 650m aus­zu­spre­chen. Auch vom Regio­nal­ver­band for­dern wir end­lich ein kla­res Bekennt­nis zur Windenergie!“