11.07.2011 | Immer neue Pannen und Lücken beim Bildungs- und Teilhabepaket – Grüne im Schloss gegen Diskriminierung von Flüchtlingskindern

Bei der Vergabe von Mitteln des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets werden immer neue Verfahrensmängel, Unklarheiten und Lücken offenbar. Dies betrifft auch, aber nicht nur Falschauskünfte und unklare Zuständigkeiten in der Verwaltung, unter denen Antragsteller zu leiden haben (Saarbrücker Zeitung vom 11.07., S. B2).
Nicht zufrieden stellend geregelt ist nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband auch die Behandlung von Flüchtlingskindern. So heißt es aus Verwaltungskreisen, auf „Grundleistungsempfänger“ nach §3 Asylbewerberleistungs¬gesetz (AsylbLG) seien „Leistungsverbesserungen im Bereich des SGB II und SGB XII“ nicht zu übertragen. Sprich: Flüchtlingskinder haben keinen Anspruch auf Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets.
Zumindest gelte dies für eine „Übergangsphase, bis die Überprüfung des ASylbLG durch die Bundesregierung abgeschlossen ist“. Immerhin sei bei Bedarf eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Dem Vernehmen nach kommen bedürftige Kinder im Regionalverband so zumindest in den Genuss des so genannten „Schulstarterpakets“.
Dazu äußert sich Manfred Jost, der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Regionalverband: „Wir halten es für rechtlich problematisch und nicht gerechtfertigt, Flüchtlingskindern den Zugang zu solchen Maßnahmen nicht in vollem Umfang zu gewähren. Dies stellt unseres Erachtens einen Verstoß gegen die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen dar.  Darin erkennt auch Deutschland das Recht aller Kinder auf Bildung und Ausbildung auf der Grundlage von Chancengleichheit an. Wir sehen hier elementare Grundsätze der Gerechtigkeit verletzt. Mehrere deutsche Kommunen haben inzwischen für Flüchtlingskinder den vollumfänglichen Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket garantiert. Daran sollte sich der Regionalverband ein Beispiel nehmen.“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Regionalverbandsdirektor Gillo in einer schriftlichen Anfrage um Auskunft darüber gebeten,
–    wie es zu den im Artikel der Saarbrücker Zeitung geschilderten Falschauskünften über Rechtslage und Zuständigkeiten kommen konnte und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Missstände zu beheben,
–    wie die Vergabe von Mitteln des Bildungs- und Teilhabepraxis an Flüchtlingskinder durch den Regionalverbands gehandhabt wird und welche Möglichkeiten der Verbesserung hier bestehen – nach dem Vorbild etwa Potsdams oder Berlins,
–    ob und wann im Rahmen besagter Überprüfung des ASylbLG durch die Bundesregierung mit Verbesserungen der Situation von Flüchtlingskindern zu rechnen ist.